Das Urlaubsrecht ist komplex und ein Dauerbrenner-Thema in jeder Personalabteilung. Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG) führten zu einer erheblichen Veränderung bei zahlreichen Urlaubsfragen. So muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in die Lage versetzen, seinen Urlaub auch tatsächlich zu nehmen und regelmäßig sogar dazu auffordern. Auch die Kürzung von Urlaubsansprüchen für Freistellungszeiten wie Elternzeit, Altersteilzeit oder „Sabbaticals“ wurde vom BAG in aktuellen Urteilen neu definiert.
Unser Referent Dr. Carsten Teschner (RiArbG) stellt Ihnen die praxisrelevanten Grundlagen und die Besonderheiten der Berechnung und Erfüllung des Urlaubsanspruchs vor. So bleiben Sie auf dem aktuellen Stand und sind für die tägliche Personalarbeit gut gerüstet.
Der zweite Teil des Seminars findet am 25.3.2025 um 10 Uhr statt.
Fragen zur Vorbereitung auf das Online-Seminar
Wir freuen uns auf das bevorstehende Online-Seminar und möchten sicherstellen, dass es für Sie so relevant und hilfreich wie möglich wird. Daher bieten wir Ihnen die Möglichkeit, vorab Ihre Fragen zu stellen.
So funktioniert es:
- Stellen Sie Ihre Fragen rund um das Thema des Seminars über diesen Link.
- Alle Fragen können von Ihnen und anderen Teilnehmer:innen mit einem Daumen nach oben bewertet werden.
- Die Fragen, die die höchste Bewertung erhalten, werden im Seminar priorisiert behandelt. So können wir sicherstellen, dass die wichtigsten und relevantesten Themen angesprochen werden. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der begrenzten Zeit nicht alle Fragen im Seminar beantwortet werden können – wir konzentrieren uns auf die am meisten gewählten.
Inhalte des Online-Seminars
- Wann erwirbt ein neuer Mitarbeiter anteiligen Urlaubsanspruch und wann vollen?
- Welche Auswirkungen hat die aktuelle EuGH- und die BAG-Rechtsprechung auf die Beantragung und Erteilung von Urlaub? Welche Belehrungspflichten gelten?
- Wie berechnet sich der Urlaubsanspruch bei Veränderungen der Wochenarbeitszeit?
- Bestehen Urlaubsansprüche bei Elternzeit, Altersteilzeit oder anderen Freistellungszeiten?
- Können Urlaubsansprüche verjähren?
Zielgruppen
- Personalsachbearbeiter
- Personalreferenten
- Führungskräfte
- HR-Manager
- Rechtsanwälte
- Unternehmensjuristen
Derzeit ist kein Termin für Online-Seminare verfügbar.

- Aufzeichnung
- Unterlagen