Das Urlaubsrecht ist komplex und ein Dauerbrenner-Thema in jeder Personalabteilung. So muss der Arbeitgeber prüfen, ob der Urlaubsanspruch auf das Folgejahr übertragen werden kann und auf einen möglichen Verfall frühzeitig hinweisen (sog. Mitteilungsobliegenheit). Wann muss Urlaub, der über den gesetzlichen Anspruch hinausgeht, abgegolten werden? Auch die Frage nach der Höhe, der Berechnung und den Auszahlungsmodalitäten spielt in der Personalarbeit eine wichtige Rolle. Aktuelle Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG) wirken sich auf viele urlaubsrechtliche Fragen aus, wie z.B. die Berechnung von Urlaubsabgeltung bei Langzeiterkrankten oder Erwerbsgeminderten.
Unser Referent Dr. Carsten Teschner (DirArbG) stellt Ihnen die praxisrelevanten Grundlagen und die Besonderheiten der Berechnung und Erfüllung des Urlaubsanspruchs vor. So bleiben Sie auf dem aktuellen Stand und sind für die tägliche Personalarbeit gut gerüstet.
Inhalte des Online-Seminars
- Unter welchen Bedingungen kann der Urlaubsanspruch auf das Folgejahr übertragen werden und wann verfällt der Urlaubsanspruch?
- Welche Auswirkungen hat die aktuelle EuGH- und die BAG-Rechtsprechung auf Übertragung, Verfall und Abgeltung von Urlaub?
- Welche Belehrungspflichten gelten?
- Muss der Urlaub abgegolten werden und kann diese Urlaubsabgeltung beeinflusst werden?
- Wie ist das Urlaubsentgelt zu berechnen?
- Ist die Urlaubsabgeltung übertragbar?
Zielgruppen
- Personalsachbearbeiter
- Personalreferenten
- Führungskräfte
- HR-Manager
- Rechtsanwälte
- Unternehmensjuristen