Materielles Arbeitsrecht und das Prozessrecht sind gerade im Arbeitsrecht eng verzahnt und die Schnittstellen sind auch nicht immer leicht zu erkennen. So entscheidet nicht nur häufig die Frage der Beweislastverteilung über Obsiegen und Unterliegen; überdies sind im materiellen Arbeitsrecht einige Präklusionen „versteckt", die sich prozessrechtlich auswirken. Weiterhin ergeben sich aus dem materiellen Recht bestimmte Anforderungen an die Antragstellung.
Inhalte des E-Trainings
- Datenschutz, Persönlichkeitsrecht und prozessuale Beweisverwertungsverbote
- Rechtsanspruch auf Teilzeit: Erörterungsanspruch, Ablehnungsgründe und spätere Klage, Antragstellung und Beweislastverteilung
- Befristungsrecht: Antragstellung je nach Streitgegenstand; Probleme der Klagefrist nach § 17 TzBfG
- Kündigungsschutzprozess: Antragstellung bei mehreren Kündigung; Schleppnetzantrag, Kündigung zwischen den Instanzen; Reichweite des § 6 KSchG; Auflösungsantrag
- Überstundenprozess: Hinreichende Bestimmung des Streitgegenstands; Verteilung der Darlegungs- und Beweislast
- Entgeltgleichheitsklage – § 22 AGG, Verteilung der Darlegungslast
- Zahlungsklagen: mehrere Streitgegenstände bei betrieblicher Übung und Gleichbehandlung
Zielgruppen
- Rechtsanwälte
- Fachanwälte für Arbeitsrecht
- Personalreferent / Fachanwälte für Sozialrecht
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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.