​Krankheit im Arbeitsverhältnis hat viele Rechte und Pflichten für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen zur Folge. Erkrankungen müssen rechtzeitig mitgeteilt und nachgewiesen werden, andernfalls können Sanktionen erfolgen. Der bisherige "gelbe Schein" wird nach Abschluss der Pilotphase ab 2023 vollständig digitalisiert. "Entgeltfortzahlungsansprüche bestehen nur für gesetzlich bestimmte Zeiträume und müssen korrekt errechnet werden. Bei Folgekrankheiten können sich schwierige Abrechnungsfragen stellen. Lange oder häufige Krankheiten können ein betriebliches Eingliederungsmanagement notwendig machen und eine krankheitsbedingte Kündigung ermöglichen.

Unser Referent Dr. Carsten Teschner (Direktor am Arbeitsgericht) stellt Ihnen die wichtigsten Rechtsfragen rund um die Krankheit im Arbeitsverhältnis vor und erläutert den aktuellen Stand der Rechtsprechung.

Inhalte des Online-Seminars
  • Welche Rechtspflichten hat der:die erkrankte Arbeitnehmer:in?
  • Welche Besonderheiten gelten bei Corona-Infektionen?
  • Was gilt für die digitalisierte AU-Bescheinigung ab 2023?
  • Was kann bei Missachtung dieser Pflichten durch den:die Arbeitgeber:in unternommen werden?
  • Für welche Zeiträume bestehen Entgeltfortzahlungsansprüche?
  • Was ist ein betriebliches Eingliederungsmanagement und wann ist es durchzuführen?
  • Wann kann krankheitsbedingt gekündigt werden?
Zielgruppen
  • Personalreferenten
  • Personalsachbearbeiter
  • HR-Manager
  • Unternehmensjuristen
  • Fachanwälte für Arbeitsrecht
  • Rechtsanwälte

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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