Die Firmenwagengestellung ist ein Klassiker unter den Lohnsteuerthemen und seit jeher mit vielen Zweifelsfragen belegt. Aufgrund der vielen Besonderheiten rund um das Thema Elektromobilität ist die Lage bei der Überlassung von Firmenwagen und neuerdings auch Fahrrädern noch unübersichtlicher geworden. Um bei der Lohnbesteuerung keine bösen Überraschungen zu erleben ist es wichtig bei diesem umfangreichen Thema auf dem aktuellen Stand zu sein. In diesem Seminar erhalten Sie einen anschaulichen und praxisnahen Überblick zu den wichtigsten Grundlagen und Neuerungen in Bezug auf (E-)Dienstwagen und (E-)Fahrräder.
Inhalte des Online-Seminars
Zur Dienstwagenüberlassung an Arbeitnehmer, zu den speziellen Besonderheiten bei der Elektromobilität und zur umsatzsteuerlichen Behandlung hat die Finanzverwaltung Ende 2021 und Anfang 2022 insgesamt drei mehrseitige Erlasse herausgegeben, deren Inhalte und Neuerungen wir Ihnen im Rahmen der Veranstaltung vorstellen. Dabei geht es u.a. um die Behandlung von Zuzahlungen zu den (Anschaffungs-)Kosten und die bei zunehmendem Homeoffice immer seltener werdenden Fahrten zur Arbeitsstätte. Bei den Hybrid-Elektrofahrzeugen sind bereits ab 2022 gesetzliche Neuerungen zu beachten und weitere Änderungen geplant. Umsatzsteuerlich stellt sich die Frage nach der Übernahme der einkommensteuerlichen Vergünstigungen. Beim Elektro-Fahrrad drehen sich die Probleme insbesondere um die Abgrenzung zwischen steuerfreier Überlassung und steuerbegünstigter Entgeltumwandlung. Zu guter Letzt bleibt auch der Strom für E-Fahrzeuge nicht unerwähnt.
Die Themen im Einzelnen:
- Dienstwagen zur Privatnutzung
- Listenpreisregelung
- Fahrten zur Arbeit
- Zuzahlungen zum Firmenwagen
- Fahrtenbuch als Alternative
- Weniger Steuern mit Elektro- oder Hybridfirmenwagen
- Aufladen von E-Firmenwagen
- Firmen-Bike statt Firmenwagen?
Zielgruppen
- Entgeltabrechner
- Lohnabrechner
- Personalsachbearbeiter
- Personalreferent
- Steuerfachangestellte
- Steuerexperten in Unternehmen
- Steuerberater
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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.
- Aufzeichnung
- Unterlagen
- Aufzeichnung
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