Geschenke und Veranstaltungen sollen den Mitarbeitenden und Geschäftsfreunden nicht nur eine Freude bereiten, sondern auch möglichst steuergünstig sein und keine Probleme in der Sozialversicherung verursachen. Anlässe gibt es viele: Geburtstage, Festtage oder einfach nur als Belohnung.
10 EUR, 50 EUR, 60 EUR, 110 EUR. Spätestens nach dieser Aufzählung sind die meisten verwirrt. All diese Beträge können bei der Gewährung von steuerbegünstigten oder steuerfreien Aufmerksamkeiten und Geschenken an Beschäftigte oder bei Betriebsveranstaltungen eine Rolle spielen. Daneben gibt es noch eine ganze Reihe unterschiedlicher Pauschalierungsregeln.
In dieser Lounge vermitteln unsere Experten Ihnen die Grundlagen einzelner Vorschriften und deren Abgrenzung und wägen die einzelnen Möglichkeiten in einem unterhaltsamen Schlagabtausch gegeneinander ab. Darüber hinaus werden Sie über die neuesten Entwicklungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung informiert. Auch die Auswirkungen auf die Umsatzsteuer werden thematisiert.
Inhalte des Online-Seminars
Geschenke und Incentives als Einnahmen
- Problemstellung
- Betriebsausgabenabzugsbeschränkung
Steuer-/SV-freie Geschenke
- Streuwerbeartikel
- Nutzung der 50-EUR-Sachbezugsgrenze
- Beschränkungen und verbleibende Möglichkeiten für Gutscheine
- Aufmerksamkeiten bis 60 EUR
Steuerfreie (Betriebs-)Veranstaltungen:
- Definition und Teilnehmende von Betriebsveranstaltungen
- Anwendung des 110-EUR-Freibetrags
- Einzubeziehende Kosten und Aufteilung auf die Teilnehmenden
Pauschalbesteuerte Geschenke und Veranstaltungen
- Abgrenzung Betriebsveranstaltung, Incentives, VIP-Logen
- Voraussetzungen für die SV-Freiheit von pauschalbesteuerten Betriebsveranstaltungen unter Berücksichtigung des aktuellen BSG-Urteils
- Steuerpflichtige Geschenke an Mitarbeitende und Dritte
- Anwendung der Pauschalsteuer nach § 37b EStG
- Pauschalsteuer für geschenkte Elektronikgeräte, Wallboxen und E-Bikes
Zielgruppen
- Entgeltabrechner
- Mitarbeiter in Steuerkanzleien
- Steuerfachwirte
- Steuerfachangestellte
- Personalsachbearbeiter
- Personalleiter
- Personalreferent
