Ab 2026 startet der neue Datenaustausch zwischen den Unternehmen der privaten Krankenversicherung, der Finanzverwaltung und den Arbeitgebern. Ab dem 1.1.2026 wird das bisherige Papierbescheinigungsverfahren für die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung (PKV) durch das elektronische Übermittlungsverfahren ersetzt. Das neue Verfahren nutzt dabei die bestehende Dateninfrastruktur und das ELStAM-Verfahren. Folglich werden die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung zukünftig elektronisch von den Versicherungsunternehmen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt. Das BZSt stellt diese Daten den Arbeitgebern im Rahmen des ELStAM-Verfahrens zur Verfügung. Damit entfällt die Notwendigkeit für Beschäftigte, Papierbescheinigungen über ihre Versicherungsbeiträge vorzulegen. Ein umfangreiches Anwendungsschreiben der Verwaltung nimmt zu den Neuerungen und Einzelheiten beim Lohnsteuerabzugsverfahren Stellung.
Die Regelungen zum Datenaustausch betreffen nicht die verpflichtende gesetzliche Krankenversicherung und soziale Pflegeversicherung und auch nicht die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Auswirkungen aus den Neuerungen ab 2026 können sich aber in Einzelfällen aus den vorgesehenen Änderungen bei der Vorsorgepauschale (§ 39b Abs. 2 Nr. 3 EStG) ergeben. In unserem Online-Seminar erläutern wir Ihnen, wie die Verfahrensänderungen umzusetzen sind und welche Änderungen und Überraschungen auf Sie zukommen. Daneben bieten wir Ihnen aber auch die für das Verständnis notwendigen Grundlagen und Anwendungsbeispiele zur Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen bei der Lohn- und Einkommensteuer.
Inhalte des Online-Seminars
Geplant sind u.a. folgende Inhalte (Stand 10/2025):
Gesetzliche Sozialversicherung
- Beitragssätze 2025/26
- Änderung der Beitragsbemessungsgrenzen
- Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen bei der Lohn-/Einkommensteuer
Alternative private Kranken- und Pflegeversicherung (PKV)
- Abgrenzung zur gesetzlichen Kranken-/Pflegeversicherung
- Steuerlich abzugsfähige Beiträge
- Bisheriges papiergebundenes Arbeitgeberverfahren
Einzelheiten zum neuen PKV-Verfahren ab 2026
- Übermittlungsfristen für Versicherungen und Finanzverwaltung
- Höhe der Beiträge – Vorauszahlungen, Änderungen und Erstattungen
- Widerspruchsrecht für Beschäftigte
- Übergangsregelung (Ersatzverfahren) für 2026/27
Die neue Vorsorgepauschale 2026
- Pauschale Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen beim Lohnsteuerabzug
- Auswirkungen der Verfahrensumstellung 2026
- Wegfall der Mindestvorsorgepauschale
- Neuer Teilbetrag für die Arbeitslosenversicherung
Sonstiges
- Bescheinigungspflichten für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
- Möglicher Ausschluss vom Lohnsteuer-Jahresausgleich
- Weniger Fälle mit verpflichtender Steuererklärung
Zielgruppen
- Entgeltabrechner
- Steuerfachangestellte
- Mitarbeiter in Steuerkanzleien
- Mitarbeiter in Lohnsteuerhilfevereinen
- Mitarbeiter von Sozialversicherungsträgern
- Personalsachbearbeiter
- HR-Manager
- Personalreferent
