Ab 2026 startet der neue Datenaustausch zwischen den Unternehmen der privaten Krankenversicherung, der Finanzverwaltung und den Arbeitgebern. Ab dem 1.1.2026 wird das bisherige Papierbescheinigungsverfahren für die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung (PKV) durch das elektronische Übermittlungsverfahren ersetzt. Das neue Verfahren nutzt dabei die bestehende Dateninfrastruktur und das ELStAM-Verfahren. Folglich werden die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung zukünftig elektronisch von den Versicherungsunternehmen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt. Das BZSt stellt diese Daten den Arbeitgebern im Rahmen des ELStAM-Verfahrens zur Verfügung. Damit entfällt die Notwendigkeit für Beschäftigte, Papierbescheinigungen über ihre Versicherungsbeiträge vorzulegen. Ein umfangreiches Anwendungsschreiben der Verwaltung nimmt zu den Neuerungen und Einzelheiten beim Lohnsteuerabzugsverfahren Stellung.

Die Regelungen zum Datenaustausch betreffen nicht die verpflichtende gesetzliche Krankenversicherung und soziale Pflegeversicherung und auch nicht die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Auswirkungen aus den Neuerungen ab 2026 können sich aber in Einzelfällen aus den vorgesehenen Änderungen bei der Vorsorgepauschale (§ 39b Abs. 2 Nr. 3 EStG) ergeben. In unserem Online-Seminar erläutern wir Ihnen, wie die Verfahrensänderungen umzusetzen sind und welche Änderungen und Überraschungen auf Sie zukommen. Daneben bieten wir Ihnen aber auch die für das Verständnis notwendigen Grundlagen und Anwendungsbeispiele zur Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen bei der Lohn- und Einkommensteuer.

Inhalte des Online-Seminars

Geplant sind u.a. folgende Inhalte (Stand 10/2025):

Gesetzliche Sozialversicherung

  • Beitragssätze 2025/26
  • Änderung der Beitragsbemessungsgrenzen
  • Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen bei der Lohn-/Einkommensteuer

Alternative private Kranken- und Pflegeversicherung (PKV)

  • Abgrenzung zur gesetzlichen Kranken-/Pflegeversicherung
  • Steuerlich abzugsfähige Beiträge
  • Bisheriges papiergebundenes Arbeitgeberverfahren

Einzelheiten zum neuen PKV-Verfahren ab 2026

  • Übermittlungsfristen für Versicherungen und Finanzverwaltung
  • Höhe der Beiträge – Vorauszahlungen, Änderungen und Erstattungen
  • Widerspruchsrecht für Beschäftigte
  • Übergangsregelung (Ersatzverfahren) für 2026/27

Die neue Vorsorgepauschale 2026

  • Pauschale Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen beim Lohnsteuerabzug
  • Auswirkungen der Verfahrensumstellung 2026
  • Wegfall der Mindestvorsorgepauschale
  • Neuer Teilbetrag für die Arbeitslosenversicherung

Sonstiges

  • Bescheinigungspflichten für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • Möglicher Ausschluss vom Lohnsteuer-Jahresausgleich
  • Weniger Fälle mit verpflichtender Steuererklärung

Zielgruppen

  • Entgeltabrechner
  • Steuerfachangestellte
  • Mitarbeiter in Steuerkanzleien
  • Mitarbeiter in Lohnsteuerhilfevereinen
  • Mitarbeiter von Sozialversicherungsträgern
  • Personalsachbearbeiter
  • HR-Manager
  • Personalreferent
Online-Seminar | Mi, 05.11.2025 | 15:00 Uhr
Dauer
ca. 90 Minuten
108,00 €
zzgl. MwSt.
128,52 € inkl. MwSt.
Jetzt buchen
  • Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
  • Aufzeichnung
  • Unterlagen
Video | Stand 05.11.2025
Dauer
ca. 90 Minuten
108,00 €
zzgl. MwSt.
128,52 € inkl. MwSt.
Jetzt buchen
  • Aufzeichnung
  • Unterlagen

Stellen Sie uns Ihre Fragen

Um unsere Online-Seminare für Sie so relevant und hilfreich wie möglich zu gestalten, besteht die Möglichkeit, vorab Fragen zu stellen.

So funktioniert es:

  • Stellen Sie Ihre Fragen rund um das Thema des Seminars über diesen Link.
  • Alle Fragen können von Ihnen und anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit einem Daumen nach oben bewertet werden.
  • Die Fragen, die die höchste Bewertung erhalten, werden im Seminar priorisiert behandelt. So können wir sicherstellen, dass die wichtigsten und relevantesten Themen angesprochen werden. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der begrenzten Zeit nicht alle Fragen im Seminar beantwortet werden können – wir konzentrieren uns auf die am meisten gewählten.