Entgeltgleichheit bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die gleiche und gleichwertige Arbeit das gleiche Entgelt erhalten sollen. Um die Einhaltung dieses Grundsatzes zu fördern, wurden verschiedene rechtliche Instrumente entwickelt, bspw. das Entgelttransparenzgesetz. Durch eine aktuelle Entscheidung des BAG wird deutlich, dass Arbeitnehmerinnen neben dem Entgelttransparenzgesetz auch durch das AGG vor Ungleichbehandlungen geschützt werden sollen.

Doch welche Pflichten und Vorgaben müssen Arbeitgeber einhalten, um die Entgeltgleichheit zu wahren? Welche Ansprüche haben Arbeitnehmer? Und welche Folgen entstehen bei einer Missachtung dieser Grundsätze?

Diese und viele weitere Fragen beantwortet unser Referent, Christoph Tillmanns, Vorsitzender Richter am LAG Baden-Württemberg, Kammern Freiburg, anhand von Praxisbeispielen und aktuellen Entscheidungen.

Inhalte des Online-Seminars
  • Verbot der Entgeltdiskriminierung wegen des Geschlechts
  • Der Gleichbehandlungsgrundsatz und Rechtsfolgen einer Benachteiligung
  • Auskunftsanspruch des/der Beschäftigten
  • Verwendung der erteilten Auskunft durch den Arbeitnehmer
  • Unterscheidung nach tarifanwendenden und sonstigen Arbeitgebern
  • Datenschutz und Auskunft
  • Betriebliche Prüfverfahren und Bericht zur Gleichstellung und Folgen bei Verletzung der Berichtspflicht
Zielgruppen
  • Personalreferenten
  • HR-Manager
  • Betriebs- und Personalräte
  • Führungskräfte
  • Unternehmensjuristen
  • Mitarbeiter in Compliance-Abteilungen

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Video | Stand 26.09.2023
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