Im September steht das nächste Großprojekt in der Entgeltabrechnung an: Der Arbeitgeber muss die sog. Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro je Mitarbeiter:in auszahlen. Das entsprechende Gesetz ist verabschiedet, die Verwaltung hat erste Handlungsanweisungen herausgegeben. Die Finanzierung der Pauschalen soll aus einer Kürzung der Lohnsteuer-Anmeldung resultieren. Was sich zunächst einfach anhört, birgt in der Praxis zahlreiche Fragen.

Inhalte des Online-Seminars

In diesem Seminar erhalten Sie einen umfänglichen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen und Antworten zu den einzelnen Fallgruppen, Besonderheiten und Auszahlungsmodalitäten, damit Sie für die Umsetzung bestens gerüstet sind.

Beispielhaft erhalten Sie Antworten auf Fragen:

  • Wer bekommt die Energiepreispauschale?
  • In welchen Fällen zahlt der Arbeitgeber die Pauschale aus?
  • Welche Bedeutung hat der 1. September 2022?
  • Bekommen Arbeitgeber die ausgezahlten Pauschalen erstattet und wenn ja, wann?
  • Was ist mit Minijobbern, Beschäftigten in Elternzeit, Grenzgängern etc.?
  • Ist die Pauschale steuer-/beitragspflichtig und was ist bei der Abrechnung zu beachten?
Zielgruppen
  • Entgeltabrechner
  • Mitarbeiter in Steuerkanzleien
  • Personalsachbearbeiter
  • Unternehmensjuristen
  • Unternehmensberater

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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