Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz gewährt Arbeitnehmern, Auszubildenden und Heimarbeitern Elternzeit grundsätzlich bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes, wenn sie es selbst betreuen und erziehen.
Während einer Elternzeit kann eine Teilzeittätigkeit im Umfang von 32 Wochenstunden ausgeübt werden. Ein Anteil der Elternzeit von bis zu 24 Monaten kann in der Zeit zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr des Kindes genommen werden. Das kann in Verbindung mit dem besonderen Kündigungsschutz zu praktischen Problemen führen. Ebenso sind „Störfälle“ während der Elternzeit, beispielsweise bei Eintritt einer neuen Schwangerschaft bei der Mutter, eine Herausforderung für die Praxis.
Erfahren Sie hier mehr über Voraussetzungen, Dauer und Beantragung der Elternzeit anhand zahlreicher Beispiele und aktueller Rechtsprechung. Auch Unterbrechungen, Verlängerungen oder vorzeitige Beendigungen der Elternzeit sowie die Geburt weiterer Kinder während der Elternzeit werfen in der Praxis immer wieder Zweifelsfragen auf.
Inhalte des Online-Seminars
- Gestaltung der Elternzeit
- Zeitliche Lage der Elternzeit
- Inanspruchnahme der Elternzeit
- "Störfälle" in der Elternzeit, Möglichkeiten der vorzeitigen Beendigung
- Verlängerung der Elternzeit
- Auswirkungen der Elternzeit auf das Arbeitsverhältnis
Zielgruppen
- Personalreferenten
- Fachanwälte für Arbeitsrecht
- HR-Manager
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- Aufzeichnung
- Unterlagen