Der Datenschutz im Arbeitsverhältnis ist in den letzten Jahren immer mehr in das Bewusstsein der Personalpraxis getreten. Da die Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes im Arbeitsverhältnis nicht an die elektronische Verarbeitung der Daten gebunden ist, spielt der Datenschutz im Arbeitsverhältnis von der Begründung des Arbeitsverhältnisses (Vorstellungsgespräch) bis zu seiner Beendigung durchgehend eine wichtige Rolle. Hinzu kommt das Inkrafttreten der EU - Datenschutzgrundverordnung zum 25.5.2018, die auch für den Beschäftigtendatenschutz eine Rolle spielt.
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