​Ist ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) durchzuführen. Das Gesetz erlegt dem Arbeitgeber damit die Initiative für das bEM auf. Ein Verstoß gegen die Verpflichtung, ein ordnungsgemäßes bEM durchzuführen, kann erhebliche Auswirkungen auf ein Kündigungsschutzverfahren nach Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung haben. Um die Risiken und eventuelle Folgen einschätzen zu können, ist es unabdingbar, die von der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu kennen.​

Inhalte des Online-Seminars

​Der Referent Dr. Peter Rambach erläutert sowohl die durch die am 10.6.2021 in Kraft getretene Gesetzesänderung modifizierten gesetzlichen Grundlagen als auch die Anforderungen der Arbeitsgerichte bis hin zu den kündigungsrechtlichen Folgen bei der Nichtdurchführung vor Ausspruch einer krankheitsbedingten/personenbedingten Kündigung. Im Seminar werden die Rechte und Pflichten der betroffenen Beschäftigten und des am Verfahren zu beteiligenden Betriebsrats sowie der Schwerbehindertenvertretung dargestellt. Sie lernen Ihre Gestaltungsmöglichkeiten kennen, erfahren, worauf es bei der Vorbereitung und Durchführung des bEM ankommt und können so u.a. die Risiken einer eventuellen Schadensersatzpflicht wegen der Benachteiligung von Beschäftigten wegen einer Behinderung nach dem AGG einschätzen. Schließlich werden die beispielsweise bei dem Erheben von Daten über die krankheitsbedingten Fehlzeiten und deren Übermittlung an den Betriebsrat oder sonstige Stellen zu beachtenden datenschutzrechtlichen Anforderungen dargestellt.​

Zielgruppen
  • Personalreferenten
  • Personalsachbearbeiter
  • HR-Manager
  • Unternehmensjuristen
  • Fachanwälte für Arbeitsrecht
  • Rechtsanwälte

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Video | Stand 10.05.2023
Dauer
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