Seit der Schulz-Hoff- Entscheidung des EuGH 2009 nimmt das Unionsrecht immer mehr Einfluss auf die Rechtsprechung des 9. Senats des BAG zum Urlaubsrecht. Es hat sich gezeigt, dass es nicht nur um den Verfall des Urlaubsanspruchs bei langandauernder Krankheit geht. Der EuGH versteht den Anspruch auf Jahresurlaub und Zahlung des Urlaubsentgelts als zwei Teile eines Anspruchs. Dieses Verständnis zwingt das BAG zum Abschied von gefestigten "Grundsätzen". Eine aktuelle Entscheidung des EuGH vom 11.11.2015 – C-219/14 C Greenfield wird Auswirkungen auf die Berechnung von Urlaubsansprüchen bei Veränderung der Arbeitszeit im laufenden Kalenderjahr haben. Unter diesem Blickwinkel werden die aktuelle Rechtsprechung des BAG dargestellt und Lösungen für die Praxis aufgezeigt.
Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 FAO:
Dauer: 1,5 Vortragsstunden gem. § 15 FAO
In diesem Online-Seminar ist die Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern sowie der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung sichergestellt. Der Nachweis der durchgängigen Teilnahme kann erbracht werden.
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