Der Kern des Arbeitsverhältnisses lautet: „Arbeit gegen Geld“. Die arbeitsvertraglich geschuldete Vergütung ist jedoch komplex. Neben dem Grundentgelt kommen in der Praxis eine Vielzahl an Zusatzleistungen, die sogenannten „Benefits“ zur Anwendung. Diese reichen von betrieblicher Altersversorgung bis zur Zahn-Zusatzversicherung, vom E-Bike bis zur Dienstwohnung und vieles mehr. Der Fachbegriff der „care company“ bezeichnet Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden einen breit gefächerten Mantel aus Zusatzleistungen bieten. Benefits werden in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen zugesagt. Sie können aber auch durch „betriebliche Übung“ entstehen.
Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über die gängigen Benefits, ihre Ausgestaltung und Zielsetzung. Die arbeitsrechtlichen Fragestellungen der „Gewährung“, der Streichung und Kündigung der Benefits werden beantwortet. Dabei geht unser Referent auf Praxisbeispiele und aktuelle Rechtsprechung ein.
Am Ende des Seminars haben Sie einen schnellen, praxisorientierten Überblick über aktuelle Zusatz-Vergütungsinstrumente.
Inhalte des Online-Seminars
- Das Austauschverhältnis „Geld gegen Arbeit“
- Die „care-company“ – Benefits als Retention
- Benefits in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen
- Vom eBike zu bAV: Zusatzvergütungen (benefits) in der Praxis
- Sachbezüge, Aufmerksamkeiten, Zuwendungen – was ist das?
- Anbieter, Abwicklung und Administration – wie geht das?
- Benefits und Lohnsteuer
- Benefits gewähren und widerrufen
Zielgruppen
- Führungskräfte
- HR-Manager
- Personalsachbearbeiter
- Personalreferenten
- Betriebs- und Personalräte
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- Aufzeichnung
- Unterlagen