Das Bundesarbeitsgericht beschäftigte sich im Jahr 2020 erstmals umfassend mit den Bestimmungen im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes zur Befristung zur „Führung auf Probe" und „Führung auf Zeit". Dies ist Anlass für die Referenten, Ihnen ein Update zum weitreichenden Thema „Befristung" zu geben. Gegenstand ist die aktuelle Rechtsprechung zum Befristungsrecht – anschaulich präsentiert anhand zahlreicher Praxisbeispiele.  

Inhalte des Online-Seminars
  • Befristete Arbeitsverträge ohne Sachgrund
    Das sog. Vorbeschäftigungsverbot
  • Sachgrundbefristete Arbeitsverträge
    Überblick über die Befristungsgründe
  • Befristete Erhöhung der Arbeitszeit
  • Befristete „Beschäftigung" im unbefristeten Arbeitsverhältnis, z.B. während der Badesaison
  • Befristung zur Führung auf Probe
    Anspruch auf dauerhafte Übertragung der Führungsfunktion bei Bewährung?
  • Befristung zur Führung auf Zeit
  • Tarifliche Sonderregelungen zu
    Mindest- und Höchstdauer der Befristung,
    Dauer der Probezeit,
    Prüfung von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten,
    Recht zur Kündigung befristeter Verträge
  • Schriftform der Befristungsabrede
Zielgruppen
  • Personalleiter
  • Personalsachbearbeiter
  • Personalreferent
  • Betriebs- und Personalräte

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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