Das Urlaubsrecht befindet sich aufgrund einer Vielzahl von Urteilen des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs im stetigen Wandel. Zuletzt hat sich das Bundesarbeitsgericht im September 2021 mit der Frage beschäftigt, ob der Urlaub bei langzeiterkrankten Beschäftigten auch dann 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfällt, wenn der Arbeitgeber seinen „Mitwirkungsobliegenheiten“, dem Hinweis auf den drohenden Verfall des Urlaubs, nicht nachgekommen ist.

Der Referent gibt Ihnen einen systematischen Überblick über das Zusammenspiel der tariflichen Bestimmungen zum Urlaub mit Regelungen des Bundesurlaubsgesetze.

Wichtige Urteile werden anhand zahlreicher Praxisbeispiele leicht verständlich dargestellt.

Inhalte des Online-Seminars

1. Urlaub

  • Urlaub bei Wechsel von Vollzeit in Teilzeit und umgekehrt
  • Verminderung des Urlaubs bei Elternzeit und sonstigen Ruhenstatbeständen
  • Gutschrift von Urlaubstagen bei Quarantäne wegen COVID-19?

2. Urlaubsübertragung

  • Verfallfristen des Tarifvertrags
  • Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers, Verfall von Urlaub nur bei entsprechendem Hinweis
  • 15-Monats-Frist für den Verfall des Urlaubs bei Langzeitkrankheit
  • Verjährung von Urlaubsansprüchen?

3. Urlaubsabgeltung

  • Urlaubsabgeltung bei Tod des Beschäftigten
  • Geltung von Ausschlussfristen

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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