​Das Thema „Nachhaltigkeit" erscheint omnipräsent, nicht nur aufgrund zunehmenden regulatorischen Drucks. Inhaltliche Anforderungen für die Unternehmensberichterstattung – konkret die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts als Bestandteil des Lageberichts – werden sich insbes. aus der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ergeben, die gemäß Entwurf bereits für Geschäftsjahre ab 2023 gelten soll.

Auch der Kreis der in Deutschland von der Berichterstattungspflicht Betroffenen wird mit geschätzt 15.000 Unternehmen deutlich ausgeweitet werden. Denn es sollen statt bestimmter kapitalmarktorientierter Unternehmen künftig alle großen Kapitalgesellschaften verpflichtet werden; der Anwendungsbereich knüpft an die Größenkriterien des HGB. Und über kurz oder lang müssen sich auch KMU (von öffentlichem Interesse) mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung beschäftigen, sofern sie das nicht ohnehin als Teil der Lieferkette von Großkonzernen bereits tun.

Der Zeitplan für die praktische Umsetzung der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ist ambitioniert. Unsere Referentinnen bereiten Sie auf die neuen und erweiterten Pflichten vor.

Inhalte des Online-Seminars
  • Treiber & Anforderungen
  • Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
  • Roadmap für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Taxonomie-Verordnung
  • Ausblick auf die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Zielgruppen
  • CFO / Leiter Rechnungswesen
  • Mitarbeiter im Rechnungswesen
  • Steuerberater
  • Steuerexperten in Unternehmen
  • Geschäftsführer

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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