Der Countdown läuft. Seit dem 01.01.2025 müssen inländische Unternehmen im B2B-Geschäft E-Rechnungen empfangen können.
Ab dem 01.01.2027 wird es für viele Unternehmen ernst und dann
endet die bisherige Komfortzone: Wer mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz erzielt, muss im inländischen B2B-Bereich strukturierte E-Rechnungen ausstellen. PDF allein reicht dann nicht mehr.
Wer jetzt noch immer nicht mit der Umstellung gestartet ist, riskiert hektische Notlösungen, fehlerhafte Prozesse, Ärger in der Finanzbuchhaltung und unnötige Risiken beim Vorsteuerabzug.
Die Übergangsregelungen verschaffen nur scheinbar Zeit.
Ende 2026 läuft die erste wichtige Schonfrist aus. Danach reicht es nicht mehr, „irgendwie“ Rechnungen zu schreiben oder PDF-Dateien
wie bisher zu versenden. Unternehmen brauchen belastbare Abläufe, klare Zuständigkeiten, geeignete Software, funktionierende XML-Viewer, Prüfpfade und eine sichere Archivierung.
Besonders kritisch: Das BMF-Schreiben vom 15.10.2025 verschärft den Blick auf Formatfehler, Geschäftsregelfehler, Validierungsanwendungen und die Aufbewahrung von Validierungsberichten.
Damit rückt die technische Prüfung der E-Rechnung in den Mittelpunkt. Syntax, Semantik und Pflichtangaben müssen zusammenspielen. Wer hier unvorbereitet ist, macht aus einer Formalie schnell ein Prüfungsrisiko.
Das Seminar zeigt verständlich und praxisnah was die E-Rechnung 2026/2027 für Unternehmen konkret bedeutet. Sie erfahren, welche Pflichten bereits gelten, welche Fristen als Nächstesentscheidend werden.
Erfahren Sie dazu in unserem HAUFE Online-Seminar kurz und kompakt die wichtigsten Punkte die im Rahmen der Arbeit mit der neuen E-Rechnung grundlegend beachtet werden müssen.
Inhalte des Online-Seminars
- Einführung der verpflichtenden E-Rechnung in ganz Europa – EU-Standard
- EU- Vorgaben zu einem einheitlichen Standard
- Mögliches Meldesystem in Deutschland
- Bisherige Planungen des BMF zum deutschen Meldesystem
- Möglichkeit über PEPPOL
- Einführung der verpflichtenden E-Rechnung im Bereich B2B in Deutschland ab dem 01.01.2025
- Der neue Rechnungsparagraph - § 14 UStG ab 01.01.2025
- Definition E-Rechnung - § 14 Abs.1 S.3 und Nr.1 UStG
- Möglichkeit der Verwendung anderer Formate - § 14 Abs. 1 S. 6 Nr.2 UStG
- Verpflichtung zur E-Rechnung im Bereich B2B - § 14 Abs. 2 Nr.1 UStG
- Übergangsregelungen - § 27 Abs. 38 Nr. 1 - 3 UStG
- Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025
- Rechnungen über Kleinbeträge und Fahrausweise
- Rechnungen von Kleinunternehmern
- Schaubilder zur neuen E-Rechnung ab 01.01.2025
- BMF-Schreiben vom 15.10.2024 /15.10.2025 + FAQ vom 23.03.2026
- Praktische Tipps zur Umsetzung ab 01.01.2025
- Aufbau der EN 16931 im Bereich B2B in Deutschland
- Software zum Anzeigen von E-Rechnungen
- Software zur Erstellung von E-Rechnungen
- Software zur Validierung von E-Rechnungen
- Der neue Rechnungsparagraph - § 14 UStG ab 01.01.2025
Zielgruppen
- Steuerberater
- Steuerexperten in Unternehmen
- CFO / Leiter Rechnungswesen
- Mitarbeiter im Rechnungswesen
- Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
- Aufzeichnung
- Unterlagen