Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie wird als Quellensteuer auf den von einem inländischen Arbeitgeber gezahlten Arbeitslohn erhoben. Der Arbeitgeber behält sie vom Lohn und Gehalt seiner Arbeitnehmer ein und führt sie an das örtliche Finanzamt ab. Er ist insoweit für die korrekte Einbehaltung und Abführung an die Finanzbehörden verantwortlich und haftet für zu wenig einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer. Steuerschuldner der Lohnsteuer ist der Arbeitnehmer.
In dem Online-Seminar erfahren Sie alle lohnsteuerlich relevanten Änderungen und Neuerungen zum Ende des Jahres 2018 und für das Jahr 2019. Neben Gesetzesänderungen und deren Umsetzung (z. B. Umsetzung der Neuregelungen 2018 – u. a. Änderungen bei Steuerklassen, Lohnsteuerjahresausgleich und Abschreibungen; Familienentlastungsgesetz – Absenkung des Lohnsteuertarifs 2019/20 – Änderungen bei Kindern; Betriebsrentenstärkungsgesetz – Änderungen ab 2018 bei Steuerfreiheit, alter Pauschalbesteuerung sowie Einführung Förderbetrag – Neuer Verwaltungserlass zu Einzelheiten – Weitere Änderungen 2019; Jahressteuergesetz 2018 – u. a. halbe Lohnsteuer für Dienstwagen mit Elektro- und Hybridantrieb; Weitere Vorhaben der neuen Bundesregierung) stellt Ihnen der Referent voraussichtlich u. a. diese Änderungen aus Rechtsprechung und Verwaltung vor:
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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.