Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie wird als Quellensteuer auf den von einem inländischen Arbeitgeber gezahlten Arbeitslohn erhoben. Der Arbeitgeber behält sie vom Lohn und Gehalt seiner Arbeitnehmer ein und führt sie an das örtliche Finanzamt ab. Er ist insoweit für die korrekte Einbehaltung und Abführung an die Finanzbehörden verantwortlich und haftet für zu wenig einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer. Steuerschuldner der Lohnsteuer ist der Arbeitnehmer.
In dem Online-Seminar erfahren Sie alle lohnsteuerlich relevanten Änderungen und Neuerungen zum Ende des Jahres 2017 und für das Jahr 2018. Neben Gesetzesänderungen und deren Umsetzung (z. B. Steuerliche Änderungen bei der betrieblichen Altersversorgung ab 2018 - Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt Verbesserungen bei der Steuerfreiheit und eine neue Förderung für Geringverdiener; Anhebung der GWG-Grenze ab 2018 - Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten auch für Arbeitsmittel von Arbeitnehmern; Kleiner Bürokratieabbau - Anhebung der Grenze für Lohnsteueranmeldungen und kurzfristig Beschäftigte bereits ab 2017; Elektromobilität - Steuervergünstigungen für Elektroautos und Ladevorrichtungen - Überlassung von Elektrofahrrädern; Steuerklassen - Änderungen bei Ehegatten, nicht ganzjährig Beschäftigten und beim Faktorverfahren) stellt Ihnen der Referent voraussichtlich u. a. diese Änderungen aus Rechtsprechung und Verwaltung vor:
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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.