Voraussichtlich am 1.5.2019 soll das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft treten. Aber was bringt dieses Gesetz, das im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens häufig geändert wurde?

Inhalte des Online-Seminars

Der Bundestag hat am 14.3.2019 das Terminservice- und Versorgungsgesetz verabschiedet, das eine Vielzahl von Vorschriften im SGB V ändert. Der Gesetzgebungsprozess zeichnete sich dadurch aus, dass eine Vielzahl von Einzelregelungen dem ursprünglichen Gesetzentwurf hinzugefügt wurden. Insgesamt fanden über 50 Änderungs- und Ergänzungsanträge Eingang in die Beratungen. Unser Referent Prof. Dr. Pitz wird ihnen einen Überblick über die Änderungen geben und die Auswirkungen für die Praxis erläutern.

Derzeit ist kein Termin für Online-Seminare verfügbar.

Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

Online-Seminar
Anmelden
  • Aufzeichnung
  • Unterlagen
Aufzeichnung
Anmelden
  • Aufzeichnung
  • Unterlagen