Das Seminar erötert die Neuregelungen durch das Tarifautonomiestärkungsgesetz - vorrangig das Mindestlohngesetz, aber auch relevante Änderungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes. Im Bereich des Mindestlohngesetzes werden vor allem die Themen vertieft, die jeden Arbeitgeber betreffen und derzeit für große Rechtsunsicherheit sorgen wie z. B. die Behandlung von Praktikanten und geringfügig Beschäftigten.

Inhalte des Online-Seminars
  • Die Regelungen des "Tarifautonomiestärkungsgesetzes" im Überblick
  • Mindestlohnsystem in Deutschland: branchenbezogener Mindestlohn und Flächenmindestlohn
  • Das Mindestlohngesetz
  • Mindestlohn als öffentlich - rechtliche Vorschriften
  • Sachlicher Geltungsbereich des MiLoG - was ist mit dem Mindestlohn zu vergüten?
  • Abweichende Regleungen und die Folgen
  • Unabdingbarkeit des Mindestlohns und seine Folgen für Arbeitsverträge, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
  • Auswirkungen auf Ausschlussfristen
  • Privilegierte Tarifverträge?
  • Persönlicher Geltungsbereich des MiLoG - wer hat Anspruch auf den MiLo?
  • Problemfall Praktikanten
  • Berechnung der Zahlung des MiLo, Problem Anrechnung von Zulagen
  • "Auftraggeberhaftung" und Schutz vor Inanspruchnahme durch Arbeitnehmer von Subunternehmen
  • neue Aufzeichnungspflichten für Arbeitgeber

Ihre Referent zu diesem Online-Seminar:

Christoph Tillmanns:

Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Kammern Freiburg,

Mitherausgeber des Kommentars Arnold/Tillmanns zum BurlG, Kommentierung des Befristungsrechts im HaKo ArbR, Lehrbeauftragter an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

 

Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 FAO:

In diesem Online-Seminar ist die Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern sowie der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung sichergestellt. Der Nachweis der durchgängigen Teilnahme kann erbracht werden.

Hinweis: Da die Rechtsanwaltskammern grundsätzlich nicht vorab bestimmte Arten von Fortbildungsveranstaltungen zertifizieren, können wir keine Garantie für die Anerkennung im Einzelfall übernehmen. Von unseren Kunden haben wir jedoch erfahren, dass die Online-Seminare bereits anerkannt wurden, z. B. von den RAKs München, Hamburg, Hamm, Düsseldorf, Oldenburg, Saarbrücken und Sachsen-Anhalt.

Zielgruppen
  • Rechtsanwälte
  • Fachanwälte für Arbeitsrecht

Derzeit ist kein Termin für Online-Seminare verfügbar.

Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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