Das Urlaubsrecht ist komplex und ein Dauerbrenner-Thema in jeder Personalabteilung. Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG) führten zu einer erheblichen Veränderung bei zahlreichen Urlaubsfragen. So muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in die Lage versetzen, seinen Urlaub auch tatsächlich zu nehmen und regelmäßig sogar dazu auffordern. Auch die Kürzung von Urlaubsansprüchen für Freistellungszeiten wie Elternzeit, Altersteilzeit oder „Sabbaticals“ wurde vom BAG in aktuellen Urteilen neu definiert.
Unser Referent Dr. Carsten Teschner (RiArbG) stellt Ihnen die praxisrelevanten Grundlagen und die Besonderheiten der Berechnung und Erfüllung des Urlaubsanspruchs vor. So bleiben Sie auf dem aktuellen Stand und sind für die tägliche Personalarbeit gut gerüstet.
Derzeit ist kein Termin für Online-Seminare verfügbar.