Von den mehr als 3 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden gut drei Viertel zu Hause von ihren Angehörigen versorgt. Familie und Beruf müssen sich zunehmend flexibel vereinbaren lassen.

Die Referentin stellt die Rechtsansprüche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf kurzfristige Arbeitsbefreiung in einer akut aufgetretenen Pflegesituation sowie auf Pflegezeit und Familienpflegezeit anhand zahlreicher Praxisbeispiele dar.

Die aktuellen Änderungen im Pflegezeit- und im Familienpflegezeitgesetz werden berücksichtigt: Angehörige können während der Corona-Pandemie bis zu 20 Arbeitstage Pflegezeit beanspruchen, um eine pandemiebedingte akute Pflegesituation zu bewältigen.

Wichtig ist es, dass Sie die Auswirkungen der Pflegezeit / Familienpflegezeit auf das Arbeitsverhältnis kennen, z.B. den besonderen Kündigungsschutz, die Verminderung des Urlaubs, die Auswirkungen auf Jahressonderzahlungen.

Entscheidungen aus der Rechtsprechung, z.B. zum fehlenden Anspruch auf Aufteilung der Pflegezeit auf mehrere Abschnitte und die Möglichkeiten zur Durchsetzung der Arbeitnehmeransprüche mittels einstweiliger Verfügung werden in leicht verständlicher Form dargestellt.

Inhalte des Online-Seminars

Pflegezeit

  • Geltungsbereich des Pflegezeitgesetzes
  • Anspruchsberechtigter Personenkreis
  • Neue Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
  • Begriffsbestimmungen „nahe Angehörige", Pflegebedürftigkeit
  • Kurzzeitige Arbeitsbefreiung in Akutsituationen, Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber bzw. „Pflegeunterstützungsgeld"
  • Anspruch auf bis zu 6-monatige Pflegezeit in Form der Vollfreistellung oder Teilfreistellung zur häuslichen Pflege oder zur Sterbebegleitung
  • Frist und Form der Geltendmachung der Pflegezeit
  • Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung während der Pflegezeit, Ablehnungsgründe
  • Vorzeitige Beendigung der Pflegezeit

Familienpflegezeit

  • Anspruch auf bis zu 2-jährige „Familienpflegezeit". Mindestumfang der Teilzeitbeschäftigung
  • Neue Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
  • Ankündigungsfristen, Verzahnung von Pflege- und Familienpflegezeit, Höchstgrenzen

Auswirkungen der Pflege- und Familienpflegezeit auf das Arbeitsverhältnis

  • Verminderung des Urlaubs bei Pflegezeit in Form der Vollfreistellung
  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Auswirkungen bspw. auf Entgeltstufen, Jahressonderzahlungen 
  • Befristung von Arbeitsverträgen zur Vertretung der in Pflege-/Familienpflegezeit befindlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Zielgruppen
  • Personalleiter
  • Personalreferenten
  • Personalsachbearbeiter
  • Betriebs- und Personalräte

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Video | Stand 02.09.2020
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