​Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sind die stärkste Form der Beteiligung und schränken das Direktionsrecht des Arbeitgebers ein.
Echte Mitbestimmungsrechte bestehen in einigen personellen Angelegenheiten oder bei einem Sozialplan, der Kern der erzwingbaren Mitbestimmung ist aber die Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten nach § 87 BetrVG.
In den Anwendungsfällen der sozialen Mitbestimmung kann der Arbeitgeber, soweit die Regelungen einen kollektiven Bezug haben, seine Entscheidung nicht mehr frei treffen, erforderlich ist vielmehr die Zustimmung des Betriebsrats. Kommt eine Einigung nicht zustande, entscheidet eine Einigungsstelle für beide Seiten verbindlich.

Inhalte des Online-Seminars
  • Ordnung im Betrieb und Verhalten der Arbeitnehmer
  • Lage und vorübergehende Veränderung der Arbeitszeit sowie Pausen
  • allgemeine Urlaubsgrundsätze
  • Einführung und Nutzung technischer Einrichtungen
  • Ausgestaltung von Sozialeinrichtungen
  • betriebliche Lohngestaltung 


Das Seminar behandelt die zentralen Aspekte der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, stellt die aktuelle Rechtsprechung vor und nennt konkrete Tipps für die Verhandlung mit dem Betriebsrat.

Zielgruppen
  • Führungskräfte
  • HR-Manager
  • Personalreferent
  • Rechtsanwälte
  • Unternehmensjuristen

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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