Am 6.7.2017 ist das Entgelttransparenzgesetz in Kraft getreten. Es soll sicherstellen, dass Frauen und Männern für gleiche und gleichwertige Arbeit das gleiche Entgelt gewährt wird. Das Gesetz sieht einen individuellen Auskunftsanspruch der Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigen vor und definiert wesentliche Begriffe und Grundsätze zum Gebot der Entgeltgleichheit. Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten müssen betriebliche Prüfverfahren zur Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebots durchführen und unterliegen Berichtspflichten. Das Seminar beleuchtet die ersten Praxiserfahrungen mit dem Entgelttransparenzgesetz und aufgetretene Fragen bei der Umsetzung.
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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.