Zur korrekten Berechnung der Beitragssätze in der Pflegeversicherung gibt es ab 1. Juli 2025 ein digitales Abrufverfahren, mit dem die richtige Kinderanzahl in der Entgeltabrechnung berücksichtigt wird. Das Besondere an diesem Verfahren ist die Datenquelle: das Bundeszentralamt für Steuern. Da es einen Unterschied zwischen den Kindern im Sinne des Steuerrechts bzw. im Sinne der Pflegeversicherung gibt, wollen unsere Expertinnen aus diesen beiden Rechtsgebieten in dieser Lounge gemeinsam mit Ihnen über den Unterschied sowie über folgende weitere Inhalte diskutieren.
Inhalte des Online-Seminars
- Elterneigenschaften, die für den geänderten Beitragssatz in der Pflegeversicherung berücksichtigt werden
- Darstellung der korrekten Berechnung der Pflegeversicherungsbeiträge
- Funktion des digitalen Datenaustauschverfahrens zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung (DaBPV) und die notwendigen Voraussetzungen
- Unterschiedliche Bedeutung von Kindern im Sinne des Steuerrechts bzw. im Sinne der Pflegeversicherung
- Szenarien, in denen Korrekturen für zurückliegende Zeiträume erforderlich sind
- Vorgehensweise, wenn nicht alle Elterneigenschaften über das digitale Verfahren mitgeteilt werden
- Steuerrechtliche Auswirkungen der neuen Regelungen
Zielgruppen
- Entgeltabrechner
- Mitarbeiter in Steuerkanzleien
- Mitarbeiter von Sozialversicherungsträgern
- Personalsachbearbeiter
- Personalleiter
- Unternehmensberater

Online-Seminar | Mi, 09.07.2025 | 14:00 Uhr
Dauer
ca. 120 Minuten
168,00 €
zzgl. MwSt.
199,92 € inkl. MwSt.
- Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
- Aufzeichnung
- Unterlagen