Am 6. Juni 2023 ist die Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970) (EntgTranspRL) in Kraft getreten. Ihr Ziel ist es, Vergütungen transparenter zu machen, Entgeltdiskriminierungen zu unterbinden und das sog. Gender-Pay-Gap zu verringern. Der deutsche Gesetzgeber muss die Richtlinie bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umsetzen.

Arbeitgeber:innen werden hiernach umfassenden Informations-, Dokumentations- und Berichtspflichten unterliegen. Beispielsweise müssen sie alle Mitarbeiter:innen darüber informieren, welche Kriterien zur Entgeltfestlegung, Entgelthöhe und Entgeltentwicklung im Unternehmen gelten. Die Vergütungssysteme müssen fortan auf objektiven und geschlechtsneutralen Umständen basieren. Insofern sollten Arbeitgeber:innen bereits die Zeit nutzen, bis der deutsche Gesetzgeber die EntgTranspRL umsetzt und die internen Vergütungssysteme dahingehend prüfen, ob sie anzupassen sind. Sollte ein Betriebsrat errichtet sein, hat er regelmäßig zu einer etwaigen Anpassung des Vergütungssystems mitzubestimmen, was der:die Arbeitgeber:in für seine:ihre Planungen berücksichtigen sollte.

Unser Referent, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jan Peters, erläutert Ihnen die neuen Regelungen der EntgTranspRL und wird insbesondere Hinweise zur praktischen Umsetzung und Vorbereitung geben.

Inhalte des Online-Seminars
  • Die wesentlichen Regelungen der Entgelttransparenzrichtlinie
  • Stand des Gesetzgebungsverfahrens
  • Was können Arbeitgeber:innen zur Vorbereitung veranlassen?
Zielgruppen
  • Personalsachbearbeiter
  • Personalreferenten
  • Personalleiter
  • Personalentwickler
  • Führungskräfte
  • Geschäftsführer
  • HR-Manager
  • Unternehmensjuristen
  • Rechtsanwälte

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Video | Stand 18.10.2024
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