Der Einsatz von Leiharbeitnehmern ist fehlerträchtig. Durch die bereits seit 1.4.2017 geltenden gesetzlichen Neuregelungen wurden die Anforderungen noch verschärft. Zu beachten sind gesetzliche Fristen für die Höchstüberlassungsdauer und den Anspruch auf "Equal Pay", das Ende der "Vorratserlaubnis", die Möglichkeit der Festhaltenserklärung des Leiharbeitnehmers und Auskunftsansprüche des Betriebsrats; es gibt außerdem neue Anforderungen für die Vertragsgestaltung. Das Arbeitsschutzkontrollgesetz verbietet seit 1.4.2021 Leiharbeit in der Fleischindustrie und das 2022 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie für transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen bringt neue Pflichten für Verleiher und Entleiher mit sich.

Unser Experte RA Dr. Peter Rambach verschafft Ihnen einen Überblick über die aktuell geltenden Regelungen des AÜG, die Grundlagen des Fremdpersonaleinsatzes und die neueste Rechtsprechung. Daneben werden im Seminar die rechtlichen Voraussetzungen des Einsatzes von Fremdpersonal außerhalb des AÜG und dessen Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung behandelt.

Inhalte des Online-Seminars
  • Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten und deren Ausnahmen
  • Anspruch auf "Equal Pay" nach 9, spätestens nach 15 Monaten
  • Die Bedeutung von Branchenzuschlagstarifverträgen
  • Kein Einsatz von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher
  • Festhaltenserklärung des Leiharbeitnehmers
  • Auskunftsansprüche des Betriebsrats 
  • Sonstiger Einsatz von Fremdpersonal – Abgrenzung des Werkvertrags von der Arbeitnehmerüberlassung
  • Neuregelungen durch das Arbeitsschutzkontrollgesetz
Zielgruppen
  • Personalreferenten
  • Personalsachbearbeiter
  • HR-Manager
  • Unternehmensjuristen
  • Fachanwälte für Arbeitsrecht
  • Rechtsanwälte

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Video | Stand 09.01.2024
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