Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist in der betrieblichen Praxis von erheblicher Bedeutung, wirft aber auch immer wieder Fragen auf, die von den Arbeitsgerichten, insbesondere dem Bundesarbeitsgericht (BAG), entschieden werden müssen. Von der diskriminierungsfreien Stellenausschreibung über die Einstellung, die Gestaltung der Arbeitsbedingungen bis hin zur Behandlung der Beschäftigten während des Arbeitsverhältnisses und bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses spielen die gesetzlichen Vorgaben eine wichtige Rolle. Als Arbeitgeber:in müssen Sie Benachteiligungen von vornherein verhindern und die Einhaltung der gesetzlichen Benachteiligungsverbote durchsetzen. Das AGG enthält rechtsverbindliche Vorschriften für eine betriebliche Corporate-Compliance-Organisation zur Verhinderung von Diskriminierungen. Fehler sind oft haftungsträchtig. Neben Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen drohen Imageschäden.
In diesem Jahr wird das AGG 20 Jahre alt. Zum Jubiläum steht das Gesetz zugleich vor einer Reform, der Bundestag hat bereits über einen Entwurf zur Änderung des AGG beraten, der unter anderem eine Verlängerung der Anspruchsfrist vorsieht.
Das Online-Seminar vermittelt unter Berücksichtigung der vorgesehenen Gesetzesänderungen einen aktuellen und fundierten Überblick, um Sie für die tägliche Personalpraxis im Hinblick auf das AGG zu sensibilisieren und Ihnen die notwendige Sicherheit in der Anwendung der einschlägigen Regelungen zu geben.
Inhalte des Online-Seminars
- Geltende rechtliche Rahmenbedingungen
- Von der Rechtsprechung entwickelte Grundsätze
- Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs
- Stellenanzeigen und Einstellungsverfahren
- Gleichbehandlung während des Arbeitsverhältnisses
- Vorbeugen von Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen, sowie von Imageschäden
- Vorgaben an eine Corporate-Compliance-Organisation
- Geplante Gesetzesänderungen
Zielgruppen
- Personalsachbearbeiter
- Personalreferenten
- Führungskräfte
- HR-Manager
- Rechtsanwälte
- Unternehmensjuristen