Bei Neueinstellungen, aber auch während des Arbeitsverhältnisses, z.B. bei Höher- und Herabgruppierungen, gilt es zu entscheiden, welcher Stufe der Entgeltgruppe des TVöD bzw. TV-L der Beschäftigte zuzuordnen ist. Der Referent stellt im Seminar die komplexen tariflichen Regelungen zur Stufenzuordnung dar. Die aktuelle Rechtsprechung bis hin zur korrekten Beteiligung des Personalrats/Betriebsrats wird leicht verständlich anhand zahlreicher Praxisbeispiele erläutert.

Inhalte des Online-Seminars
  • Stufenzuordnung bei Neueinstellung, zwingende Anrechnung "einschlägiger" Berufserfahrung; Neuregelung durch die Tarifänderung 2016 im TVöD-Bund
  • Tarifliche Spielräume nutzen, Anrechnung "förderlicher" Vorzeiten, Übernahme der beim vorherigen Arbeitgeber erreichten Stufe, Vorweggewährung des Entgelts einer höheren Stufe
  • Stufenzuordnung bei Höher- und Herabgruppierung, die stufengleiche Höhergruppierung im TVöD 
  • Individuelle Endstufe bei übergeleiteten Beschäftigten
  • Rechtsprechung zur Stufenzuordnung u.a. zu Stufenzuordnung bei Höhergruppierung nach vorübergehender Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit, "korrigierender Rückstufung" 
  • Unterbrechung der Stufenlaufzeit bei Fehlzeiten wegen Krankheit, Elternzeit usw., Rückstufung bei langandauernder Unterbrechung
  • Korrekte Beteiligung des Personalrats bzw. Betriebsrats bei der Stufenzuordnung
Zielgruppen
  • Personalleiter
  • Personalreferent
  • Personalsachbearbeiter
  • Betriebs- und Personalräte

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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