Im öffentlichen Dienst geben Tarifverträge und Richtlinien den rechtlichen Rahmen für die Praktikantenverträge vor. Für den Bereich der Dual Studierenden gilt es, die verschiedenen Formen der Dualen Studiengänge abzugrenzen. Ergänzend zum bereits bestehenden Tarifvertrag für Studierende in ausbildungsintegrierten Studiengängen haben sich die Tarifvertragsparteien im Bereich des kommunalen öffentlichen Dienstes am 11. Januar 2022 mit den Gewerkschaften über die Arbeitsbedingungen und Studienentgelte für Studierende im Hebammenstudium verständigt.


Neben der arbeits- und tarifrechtlichen Komponente müssen die sozialversicherungsrechtlichen Fallgestaltungen zwischen Auszubildenden und den damit gleichstellten praxisorientierten (dualen) Studiengängen einerseits sowie Praktikanten (Vor-/Nach-/Zwischenpraktika) und „Werkstudenten"
andererseits herausgearbeitet und einer rechtssicheren Entgeltabrechnung zugeführt werden.

Inhalte des Online-Seminars
  • Praktikantinnen/Praktikanten
    • Abgrenzung der Praktikantenverträge zu anderen Rechtsverhältnissen, insb. Berufsausbildungsverträgen, Arbeitsverträgen
    • Tarifvertrag für Praktikanten im öffentlichen Dienst (TVPöD)
    • „Praktikantenrichtlinien"
    • Anspruch von Praktikanten auf Mindestlohn? Aktuelle Rechtsprechung
       
  • Studierende in Dualen Studiengängen
    • Abgrenzung der verschiedenen Formen der dualen Studiengänge
    • Tarifvertrag für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen vom 29. Januar 2020 (TVSöD)
    • Tarifvertrag für Studierende in einem dualen Hebammenstudium im kommunalen öffentlichen Dienst (TVHöD) vom 11. Januar 2022
    • Stand der Tarifverhandlungen zu den praxisintegrierten dualen Studiengängen.
       
  • Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Auszubildenden, praxisorientierten Studiengängen sowie Praktikanten und Werkstudenten
    • Bei Ausbildungszeiten im Rahmen  praxisorientierter Studiengänge - Parallelität zu reinen Ausbildungsverträgen
    • Bei Tätigkeiten im Rahmen sonstiger Studiengänge:
      Differenzierung in Vor-, Nach- und Zwischenpraktika,
      Besonderheiten bei Anwendung der sog. Werkstudentenregelung,
      Abrechnungsvarianten Minijob und kurzfristige Beschäftigung
    • Praktische Hinweise zur Vorabklärung durch Abfragen an Einzugsstelle und Minijobzentrale.

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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