Das Ringen im Tarifstreit des öffentlichen Dienstes hat ein Ende. Nach monatelangen Auseinandersetzungen einigten sich am späten Abend des 22. April 2023 in Potsdam der Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) mit den Gewerkschaften auf einen Tarifabschluss zum TVöD. Die Einigung sieht unter anderem Sonderzahlungen zum Ausgleich der Inflation von insgesamt 3.000 Euro in mehreren Stufen vor. Die ersten Zahlungen sind mit dem Entgelt für den Monat Juni 2023 fällig. Im Jahr 2024 wird es eine Steigerung der Tabellenentgelte und der dynamisch ausgestalteten Zulagen geben. Im Seminar stellt Ihnen die Referentin leicht verständlich und anhand zahlreicher Praxisbeispiele dar, worauf Sie bei der Umsetzung des „Tarifvertrags Inflationsausgleich“ achten müssen und welche weiteren Änderungen die Tarifvertragsparteien vereinbart haben.
Inhalte des Online-Seminars
Überblick über die wesentlichen Inhalte der Tarifeinigung vom 22. April 2023
TV Inflationsausgleich
- Geltungsbereich des Tarifvertrags
- Einmalzahlung im Juni 2023
- Monatliche Sonderzahlungen
- Anspruchsvoraussetzungen und Höhe der Zahlungen
- Sonderfälle Elternzeit, Langzeitkrankheit usw.
- Steuer- und Beitragsfreiheit der Zahlungen
Erhöhung der Tabellenentgelte und der dynamisch ausgestalteten sonstigen Entgeltbestandteile
- Sockelbetrags- und Mindestbetragserhöhung ab 1. März 2024
- Erhöhung der Ausbildungsentgelte, der Entgelte für dual Studierende sowie Praktikantinnen und Praktikanten
Weitere Änderungen
- Übernahme von Auszubildenden
- Verbesserung der persönlichen Zulage bei Ausbildungs- und Prüfpflicht
- Arbeitsbefreiung für Lehrtätigkeit an kommunalen Bildungsinstituten und Verwaltungsschulen
Besondere Regelungen für Krankenhäuser und Pflegeinrichtungen
- Erweiterung der Möglichkeit zur Vorweggewährung eines erhöhten Entgelts
- Öffnungsklausel für betriebliche Regelungen zu Zulagen und Zuschlägen
Keine Verlängerung des TV FlexAZ
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