Die Coronavirus-Pandemie stellt Einrichtungen und Betriebe des öffentlichen Dienstes vor zahlreiche arbeitsrechtliche Fragestellungen. In Krankenhäusern sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen besteht die Überlegung, ob Urlaubssperren und ggf. der Widerruf bereits genehmigter Urlaube erforderlich und zulässig sind, um die Patientenversorgung aufrecht erhalten zu können. Andere Einrichtungen, wie z.B. Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen oder bestimmte Bereiche der Studierendenwerke sind geschlossen oder auf eine Notbetreuung reduziert. Hier stellt sich die Frage, inwieweit die wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie z. B. durch Abbau von Überstunden und Urlaub bis hin zur Vereinbarung von Kurzarbeit gemildert werden können.

Inhalte des Online-Seminars
  • Geplante Gesetzesänderungen
  • Schutzpflichten des Arbeitgebers
  • Entgeltfortzahlung bei Krankheitssymptomen
  • Beschäftigungsverbote aufgrund behördlicher Anweisung, Verdienstausfallentschädigung wegen Quarantäne, Anspruch des Arbeitgebers auf Erstattung
  • Fernbleiben des Beschäftigten zur Kinderbetreuung wegen Kita- und Schulschließungen
  • Folgen bei Betriebsschließungen und -einschränkungen durch gesetzliche/behördliche Anordnung bzw. eigene Entscheidung des Arbeitgebers
  • Anordnung von Überstundenabbau, Abbau von Stundenguthaben
  • Urlaubssperren, Widerruf von Urlaub, Festlegung von Urlaub durch den Arbeitgeber
  • Einführung von Kurzarbeit auch im öffentlichen Dienst
  • Dienstreisen
Zielgruppen
  • Personalsachbearbeiter
  • Personalreferent
  • Personalleiter
  • Betriebs- und Personalräte

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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