Der Fachkräftemangel ist für viele Arbeitgeber Anlass, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über das Erreichen der Altersgrenze hinaus weiter zu beschäftigen. Mit dem Achten SGB-IV-Änderungsgesetz hat der Gesetzgeber die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Renten wegen Alters aufgehoben. Dies macht die Fortsetzung der beruflichen Tätigkeit neben dem Bezug einer Altersrente für die Beschäftigten attraktiv. Die Referentin erläutert im Seminar, wie sich das Erreichen der Altersgrenze auf das Arbeitsverhältnis auswirkt und welche arbeits- und tarifrechtlichen Regelungen in der betrieblichen Praxis bei der Beschäftigung von Rentnerinnen und Rentnern zu beachten sind. Die Darstellung der tarifrechtlichen Folgen des Bezugs einer Rente wegen Erwerbsminderung runden das Seminar ab.
Inhalte des Online-Seminars
- Automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Regelaltersgrenze
- Weiterbeschäftigung in einem neuen Arbeitsverhältnis versus sog. Hinausschiebensvereinbarung
- Änderung von Arbeitsbedingungen zulässig?
- Bezug von sog. vorgezogener Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenze
- Wegfall der Hinzuverdienstgrenze bei Rente wegen Alters seit dem 1.1.2023
- Rechtsanspruch auf Verminderung der Arbeitszeit
- Einstellung von Altersrentnerinnen und Altersrentnern
- Befristungsmöglichkeiten, Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Tarifrechtliche Folgen des Bezugs einer Rente wegen Erwerbsminderung
- Differenzierung zwischen befristeten und dauerhaften Renten wegen voller/teilweiser Erwerbsminderung
- Anzeigepflicht der Beschäftigten
- „Automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses“ nur bei entsprechendem Hinweis des Arbeitgebers an den/die Beschäftigte
- Besonderheiten bei schwerbehinderten Beschäftigten
- Ansprüche auf Weiterbeschäftigung, Frist und Form der Geltendmachung
- Kurzüberblick über die komplexen Neuregelungen zu den Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten
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- Aufzeichnung
- Unterlagen