In vielen Städten und Gemeinden gilt die Mietpreisbremse. Was bedeutet das für Sie beim Abschluss eines neuen Mietvertrags? Wie können Sie die zulässige Miete ermitteln? Inwieweit ist eine vereinbarte Vormiete zu berücksichtigen und gibt es von den Regelungen auch Ausnahmen? Welche Neuerungen gibt es durch die Verlängerung der Mietpreisbremse?
Inhalte des Online-Seminars
- Was bedeutet die Mietpreisbremse und wo gilt sie?
- Wie erfolgt die Berechnung der zulässigen Miete?
- Welche Ausnahmetatbestände gibt es?
- Die Verlängerung der Mietpreisbremse
- Auskunftspflicht des Vermieters über Ausnahmetatbestände und Folgen unzureichender Auskunft
- Rückwirkende Rügemöglichkeit des Mieters
Zielgruppen
- Mietverwalter
- Vermieter