Betriebskosten und deren Abrechnung bergen erhebliches Konfliktpotenzial. Bereits bei Abschluss des Mietvertrags müssen die Weichen richtig gestellt werden. Sind alle umlegbaren Betriebskosten aufgeführt? Was ist mit neu hinzukommenden Betriebskosten? Welche Abrechnungs- und Ausschlussfristen sind zu beachten? Neben den aktuellen umlagefähigen Betriebskostenpositionen und dem Verteilerschlüssel lernen Sie auch den richtigen Umgang mit Einwendungen des Mieters kennen und was sein Einsichtsrecht umfasst.

Das Seminar erklärt anhand praktischer Beispiele den wichtigen Unterschied zwischen formellen und materiellen Fehlern in der Betriebskostenabrechnung und erläutert die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, z. B. zur Umlage der Miete von Rauchwarnmeldern, Hausmeister-Notdienstkosten u.v.m. Auch die aktuellen Themen CO2-Preis-Aufteilung sowie die TKG-Novelle 2024 werden im Seminar behandelt.

Inhalte des Online-Seminars
  • Betriebskostenabrechnung
  • CO2-Preis-Aufteilung
  • TKG-Novelle 2024
  • Vertragliche Grundlagen
  • Abrechnungsfrist/Ausschlussfrist
  • Betriebskostenarten und Verteilerschlüssel
  • Einsichtsrecht und Einwendungen
Zielgruppe
  • Mietverwalter
Online-Seminar | Mi, 12.02.2025 | 14:00 Uhr
Dauer
ca. 90 Minuten
108,00 €
zzgl. MwSt.
128,52 € inkl. MwSt.
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  • Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
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Video | Stand 12.02.2025
Dauer
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Die im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung für Wohnimmobilienverwalter von der Haufe Group ausgewählten Online-Seminarthemen entsprechen den inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter gem. Anlage 1 zu §15b Abs. 1 MaBV. Zum Nachweis der Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach §34c Abs. 2a GewO i. V. m. §15b Abs. 1 MaBV erhalten Sie nach erfolgreicher Live-Teilnahme an unserem Onlineseminar eine entsprechende Teilnahmebescheinigung. Allerdings sehen Gewerbeordnung (GewO) und Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) keine förmliche Anerkennung einzelner im Rahmen einer Verwalterfortbildung angebotener Weiterbildungsveranstaltungen bestimmter Anbieter vor! Deshalb kann nach derzeitigem Erkenntnisstand letztlich kein Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen eine Anerkennung im Einzelfall zu 100 % garantieren.

(„Hinweis: Weiterbildungsnachweis nur bei Live-Onlineseminar-Teilnahme, das Aufrufen und Abspielen lediglich der Videoaufzeichnung wird nicht als Weiterbildungsmaßnahme anerkannt!“)