Zum 29. Mai 2026 treten die Änderungen des § 22 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) in Kraft. Unternehmen müssen sich auf neue Schwellenwerte bei der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten einstellen. Die Regelung orientiert sich künftig stärker an den individuellen Gegebenheiten im Betrieb: In Unternehmen mit 20 bis unter 50 Beschäftigten ist ein Sicherheitsbeauftragter nur bei besonderer Gefährdung für Leben und Gesundheit erforderlich. Grundlage hierfür ist die Gefährdungsbeurteilung.
Das Seminar beleuchtet die praktischen Auswirkungen der Änderungen, insbesondere im Hinblick auf die Anpassung von Gefährdungsbeurteilungen, die Kriterien für die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten und den Umgang mit bestehenden Sicherheitsbeauftragten.
Inhalte des Online-Seminars
- Gesetzesänderung im Überblick
- Neuer Schwellenwert und gesetzliche Anpassungen
- Spannungsfeld: Bürokratieabbau im staatlichen Arbeitsschutzrecht versus Zielvorstellungen der Berufsgenossenschaften
- Wesentliche Änderungen im Vergleich zur bisherigen Regelung
- Auswirkungen auf die betriebliche Praxis
- Veränderungen für kleine, mittlere und große Unternehmen
- Anpassungsbedarf bei bestehenden Strukturen
- Chancen und Risiken der Neuregelung
- Umsetzung im Unternehmen
- Prüfung des eigenen Bedarfs an Sicherheitsbeauftragten
- Handlungsempfehlungen für die Praxis
- Dokumentation und Kommunikation im Betrieb
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