INCOTERMS sind im internationalen Handel gebräuchliche formularmäßige Lieferbedingungen, die seit 1936 durch International Chamber of Commerce in Paris gesetzt und in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. Sie haben keinen Gesetzesrang, haben aber dennoch einen hohen Stellenwert im grenzüberschreitenden Warenverkehr.
Die INCOTERMS 2020 weisen zu vielen Rechtsgebieten bedeutsame Schnittstellen auf, so zum Transport-, Außenwirtschafts-, Umsatzsteuer- und Zollrecht. Sie sind insbesondere für Unternehmen bestimmter Branchen von besonderer Bedeutung, wenn sich diese im internationalen Umfeld bewegen. Dies sind unter anderem das verarbeitende Gewerbe, die Im- und Exportbranche und vor allen Dingen die Logistikunternehmen.
Insbesondere werden folgende Fragen beantwortet:
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