Die Umsatzsteuerjahreserklärung für 2020 gibt dem Unternehmer und den Beraterinnen und Beratern noch einmal die Möglichkeit, alle Geschäftsvorfälle des abgelaufenen Kalenderjahrs auf zutreffende Erfassung zu überprüfen.

Inhalte des Online-Seminars

Dies stellt in aller Regel die letzte Möglichkeit dar, fehlerhafte Erfassungen in den Voranmeldungen zu korrigieren. Darüber hinaus sollte der Unternehmer dies gleich noch einmal zum Anlass nehmen, sich mit aktuellen Veränderungen auseinander zu setzen.

Es werden anhand des Formulars für die Jahressteuererklärung 2020 die wichtigsten Positionen erläutert und die Brennpunkte des Umsatzsteuerrechts 2020/2021 besprochen, insbesondere:

  • Richtige Abrechnung bei Gutscheinen
  • Nachweise zu den innergemeinschaftlichen Lieferungen aus Sicht der Verwaltung
  • Rückwirkende Rechnungsberichtigung von Verwaltung akzeptiert – aber neue Fallstricke
  • Ausblick auf die Änderungen des MwSt-Digitalpakets
  • Wichtige Vorabentscheidungsersuchen beim EuGH – welche Sachverhalte müssen offengehalten werden
Zielgruppen
  • Steuerberater
  • Steuerfachwirte
  • Steuerfachangestellte
  • Steuerexperten in Unternehmen

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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