Durch das Steuerentlastungsgesetz 2022 hat der Gesetzgeber insbesondere die Gewährung einer Energiepreispauschale beschlossen. Durch diese soll ein Ausgleich für die drastisch gestiegenen Energiekosten gewährt werden, sofern erwerbsbedingte Wegekosten vorliegen.

Inhalte des Online-Seminars

Allerdings löst die Energiepreispauschale auch zahlreiche neue Fragen aus:

  • Wem wird die Energiepreispauschale gewährt?
  • Über welchen Durchführungsweg wird die Energiepreispauschale gewährt (Veranlagung/Vorauszahlungen/Arbeitgeber)?
  • Wie und wann wird die vom Arbeitgeber verauslagte Energiepreispauschale durch das Finanzamt refinanziert?
  • Wie wird die Energiepreispauschale bei der Einkommensteuer behandelt?

Auf diese und weitere Fragen gehen wir ausführlich anhand zahlreicher Praxisbeispiele ein. Ferner wird auf die weiteren durch das Steuerentlastungsgesetz 2022 eingetretenen Änderungen mit deren Praxisfolgen hingewiesen.

  • Gesetzgeberisches Ziel
  • Höhe der Energiepreispauschale (Energiepreispauschale 2022, Energiepreispauschale und Zeitanteiligkeit)
  • Wer ist anspruchsberechtigt? (aktiv tätige Arbeitnehmer und Besteuerung nach Steuerklasse, aktiv tätige Arbeitnehmer und Lohnsteuerpauschalierung (geringfügig entlohnte Beschäftigungen), Gewinneinkünfte, Besonderheit: Rentner/Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung etc.)
  • Auszahlung der Energiepreispauschale (Festsetzung im Rahmen der Veranlagung, Minderung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen, Auszahlungen durch den Arbeitgeber)
  • In welchen Fällen erhalten die Arbeitnehmer die Energiepreispauschale über den Arbeitgeber? (Abrechnung über Steuerklasse 1-5, Lohnsteuerpauschalierter Mini-Job)
  • Wie wird dem Arbeitgeber die Energiepreispauschale refinanziert? (Monatliche Lohnsteuer-Anmeldung, Quartalsanmeldung, Jahresanmeldung, keine Lohnsteuer-Anmeldung)
  • Ertragsteuerliche Behandlung der Energiepreispauschale (Gewinneinkünfte, Arbeitnehmer und Steuerklassenabrechnung, Arbeitnehmer und Lohnsteuerpauschalierung)
  • Besonderheiten/offene Fragen (Mini-Jobber und neues Bescheinigungsverfahren, Großbuchstabe E, Pfändung der Energiepreispauschale, Energiepreisauszahlung ohne Arbeitslohn, Besonderheiten beim Auszahlungszeitpunkt bei Quartals- und Jahresanmeldungen, Energiepreispauschale und Bezug i. S. d. § 33a EStG)
  • Steuerentlastungsgesetz 2022 – weitere Änderungen (Erhöhung des Grundfreibetrags, Kinderbonus 2022, Gestaffelte Entfernungspauschale, 9 für 90 Ticket, Pflegebonus?)
Zielgruppen
  • Steuerberater
  • Steuerfachwirte
  • Steuerfachangestellte
  • Steuerexperten in Unternehmen
  • Fachanwälte für Steuerrecht
  • Mitarbeiter in der Finanzverwaltung

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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