Die E-Rechnung in Deutschland steht in den nächsten Jahren vor Ihrer größten Veränderung seit Jahrzehnten. Sie ist Teil des Wachstumschancengesetzes und wird ab dem 1.1.2025 im Bereich B2B schrittweise verpflichtend eingeführt.
Inhalte des Online-Seminars
Ab dem 1.1.2025 müssen deutsche Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) zu empfangen. Die Verpflichtung zur Ausstellung und zum Versand von E-Rechnungen im B2B-Bereich wird schrittweise eingeführt und ist mit verschiedenen Übergangsregelungen verbunden. Diese Neuregelungen sind im § 14 UStG verankert, der zukünftig zwischen elektronischer und sonstiger Rechnung unterscheidet und die E-Rechnung grundlegend neu definiert.
In diesem Online-Seminar erhalten Sie einen Überblick über die neuen gesetzlichen Anforderungen im Bereich E-Rechnung. Mit konkreten Beispielen für XML-Viewer, Rechnungsprogrammen sowie einer Checkliste gibt Ihnen unser Referent praktische Tipps zur Umsetzung an die Hand.
Unter anderem werden folgende Punkte behandelt:
Einführung der verpflichtende E-Rechnung im Bereich B2B – EU-Standard
- EU- Bestrebungen zu einem einheitlichen Standard
- Zeitplan der VIDA-Initiative
Einführung der verpflichtenden E-Rechnung im Bereich B2B in Deutschland ab dem 01.01.2025
- Ermächtigungsantrag Deutschlands nach Art. 395 MwStSystRL
- Gesetzliche Neuerungen ab 1.1.2025: Die neue E-Rechnung laut Wachstumschancengesetz
- BMF-Schreiben v. 15.10.2024 zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung bei B2B-Umsätzen ab dem 1. Januar 2025
- Wesentliche Kernaussagen zu den neuen gesetzlichen Regelungen ab 1.1.2025 und folgende Jahre
Praktische Tipps zur Umsetzung der neuen Regelungen
- Checkliste zur Umstellung auf die E-Rechnung
- Beispiele für xml-viewer zum Darstellen einer E-Rechnung
- Beispiele für kostenpflichtige und kostenlose Programme zum Erzeugen einer E-Rechnung
Zielgruppen
- Steuerberater
- CFO / Leiter Rechnungswesen
- Steuerexperten in Unternehmen
- Mitarbeiter im Rechnungswesen
- Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
- Aufzeichnung
- Unterlagen