Durch das Jahressteuergesetz (JStG) 2024 soll die Kleinunternehmerbesteuerung umfassend zum 1.1.2025 geändert werden. Die Bundesregierung hat den Entwurf des JStG 2024 verabschiedet, in dem auch die unionsrechtlich gebotenen Änderungen bei der Kleinunternehmerbesteuerung enthalten sind.
Ab 2025 werden sich in der Europäischen Union völlig neue Möglichkeiten für Kleinunternehmer bei grenzüberschreitenden Leistungen ergeben. Erstmals können deutsche Unternehmer auch die Kleinunternehmerbesteuerung in anderen Mitgliedstaaten und ausländische Unternehmer die Kleinunternehmerbesteuerung in Deutschland in Anspruch nehmen. Eingeführt wird aus diesem Grunde eine „Kleinunternehmer-Identifikationsnummer“ und eine nationale besondere quartalsweise Meldepflicht für Umsätze – in Deutschland beim BZSt.
Flankiert werden die Regelungen durch eine umfassende Änderung der Grundsätze der Kleinunternehmerbesteuerung. Es wird neue Grenzwerte geben, die Berechnung und die Rechtsfolgen bei Überschreitung der Grenzwerte werden fundamental geändert werden. Darüber hinaus werden Sonderregelungen für die Rechnungsausstellung geregelt.
Das Seminar zeigt die Regelungen auf, die für die neue Kleinunternehmerbesteuerung national und EU-weit ab 2025 gelten werden.
Inhalte des Online-Seminars
1. Kurzüberblick über die Kleinunternehmerbesteuerung bis 2024
2. Nationale Kleinunternehmerbesteuerung ab 2025:
- Neue Grenzwerte
- Berechnung des Gesamtumsatzes ab 2025
- Rechtsfolgen der Kleinunternehmerbesteuerung
- Rechnungsausstellung
- Nationale Meldepflichten
- Wahlrecht
3. Grenzüberschreitende Kleinunternehmerbesteuerung in der EU
- Anwendung der Kleinunternehmerregelung in anderen Mitgliedstaaten
- Kleinunternehmer-Identifikationsnummer
- Besondere Meldepflichten
Zielgruppen
- Steuerberater
- Steuerfachwirte
- Steuerfachangestellte
- Mitarbeiter in Steuerkanzleien
- Mitarbeiter in der Finanzverwaltung
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- Aufzeichnung
- Unterlagen