The Deal is done! Die Unsicherheit hat rund 5 Jahre gedauert und ist erst durch das am 24.12.2020 unterzeichnete Agreement beendet worden, das die Beziehungen zwischen der EU und UK ab dem 1.1.2021 regelt.

Inhalte des Online-Seminars

Aus steuerlicher Sicht hat der Vertrag vom 24.12.2020 durchaus Elemente eines "harten" Brexits, hat aber jedenfalls die Gefahr beseitigt, dass zwischen der EU und UK Zölle erhoben werden müssen. Andererseits schafft der Vertrag Zollschranken, was zu erheblichen administrativen Mehrbelastungen, Kosten und zeitlichen Verzögerungen im Handel zwischen der EU und UK führen wird. Es hat eine Zollabfertigung zu erfolgen, auch ist bei Einfuhren aus UK der Ursprungsnachweis zu erbringen, dass die Waren nur geringfügige aus anderen Drittländern stammende Elemente enthalten. UK ist somit ab 1.1.2021 "Drittland".

Für die Umsatzsteuer entfallen für das Gebiet von Großbritannien (England, Schottland, Wales) die Regelungen über innergemeinschaftliche Lieferungen; an ihre Stelle tritt die Einfuhrumsatzsteuer. Nordirland gilt auf Grund des Protokolls Irland/Nordirland zum Austrittsabkommen v. 24.1.2020 weiterhin als Gemeinschaftsgebiet.

  • Das Austrittsabkommen
  • Situation bis zum 31.12.2020
  • Situation seit dem 1.1.2021
  • Hinweise für die Praxis
Zielgruppen
  • Steuerberater
  • Steuerexperten in Unternehmen
  • CFO / Leiter Rechnungswesen
  • Mitarbeiter im Rechnungswesen

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Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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