Mit dem JStG 2022 wurden umfangreiche Änderungen bei der Besteuerung von Photovoltaikanlagen umgesetzt. Die ertragsteuerlichen Neuerungen gelten ab 2022, die umsatzsteuerlichen Änderungen sind ab 2023 anzuwenden. In der Praxis werfen die Neuregelungen eine Vielzahl von Fragen auf.
Inhalte des Online-Seminars
Auch wenn die Gesetzesänderungen für kleine Photovoltaikanlagen durch das JStG 2022 zunächst sehr unbürokratisch und vereinfachend aussahen, so tauchten in der Anwendungspraxis jedoch viele Fragen auf. Für die Umsatzsteuer hat die Finanzverwaltung darauf Ende Februar mit einem Anwendungsschreiben reagiert. Entsprechendes gilt seit dem 17.07.2023 auch für die Einkommensteuer. Gleichwohl bleiben Fragen offen.
Im Online-Seminar gehen unsere Referenten praxisnah anhand vieler Beispiele auf die Neuregelung ein, greifen die Äußerungen der Verwaltung auf und hinterfragen bzw. erläutern diese.
I. Einkommensteuerliche Aspekte
- Einführung einer Steuerfreiheit für bestimmte PV-Anlagen (§ 3 Nr. 72 EStG)
- Zeitliche Anwendung
- Anlagenerwerb ab 2022
- Anlagenerwerb vor 2022
- Verhältnis zum Liebhabereierlass
- Persönliche Steuerfreiheit
- Einzelbetrieb / Personengesellschaft
- Kapitalgesellschaft
- Sachliche Steuerfreiheit: Begünstigte Anlagen
- Einfamilienhaus
- Nicht Wohnzwecken dienende Gebäude
- Sonstige Gebäude
- Förderhöchstgrenze (30 kWp oder 15 kWp je Einheit)
- Maximal Fördergrenze 100 kWp
- Berechnungsgrundsätze
- Offene Frage: Freigrenze oder Freibetrag?
- Umfang der Steuerfreiheit
- Welche Einnahmen bzw. Entnahmen ab 2022 sind steuerfrei?
- Steuerfreiheit und Folgewirkung auf den Betriebsausgabenabzug
- Nachgelagert Ausgaben mit Bezug auf Einnahmen vor 2022
- PV-Anlagen und Stromnutzung im eigenen „Betrieb“
- Besonderheiten
- Auslandsimmobilien
- Investitionsabzugsbetrag / Sonderabschreibung gem. § 7g EStG
- Anlagenverkauf / Anlagenübertragung
- Ausschluss der gewerblichen Infizierung (neue Rechtslage + Übergangsprobleme)
- Handwerkerleistungen: Verhältnis § 3 Nr. 72 EStG zu §§ 35a bzw. 35c EStG
- Neue Gestaltungsmöglichkeiten
II. Umsatzsteuerliche Aspekte
- Einführung eines Nullsteuersatzes ab 1.1.2023
- Kurzer Rückblick: Die Regelungen bis 31.12.2022
- Anzahlungsrechnungen aus 2022 und Schlussrechnungen 2023 für Leistungen in 2022
- Entnahmen von „Altanlagen“ zum „Nullsteuersatz“?
- Die „90%-Grenze“ des BMF
- Welche Leistungen werden durch die Neuregelung erfasst?
- Installation etc.
- Mietmodelle
- Mietkauf und Leasing
- Begünstigte Objekte
- Rechtsfolgen aus der 30 kWp-Grenze
- Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen und Nullsteuersatz
- § 29 UStG: Was muss bei Bestellungen 2022 und Lieferung 2023 beachtet werden?
- Was ist, wenn der Leistungsempfänger kein Kleinunternehmer ist?
III. Sonstiges
- § 3 Nr. 72 EStG und Gewährung der EPP lt. EStG
- Bauabzugsteuer
- Betriebsanmeldung trotz Steuerfreiheit
- Gewerbesteuerliche Aspekte
- Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 32 GewStG
- Erweiterte Grundbesitzkürzung und § 3 Nr. 72 EStG
- Erbschaftsteuerliche / schenkungsteuerrechtliche Aspekte
- Ausweitung der Beratungsbefugnis von Lohnsteuer-Hilfevereine
Zielgruppen
- Steuerberater
- Steuerfachwirte
- Steuerfachangestellte
- Mitarbeiter in der Finanzverwaltung
- Mitarbeiter in Lohnsteuerhilfevereinen
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- Aufzeichnung
- Unterlagen