Im Medizinrecht kommt dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten bis zuletzt entscheidende Bedeutung zu. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sichern die Wahrung des Patientenwillens bei Einwilligungsunfähigkeit. Immer mehr Menschen machen sich Gedanken über Vorsorge. Entsprechend hoch ist der Beratungsbedarf.

Eine lebensverlängernde Behandlung ist eine Körperverletzung, die beendet werden muss, wenn sie nicht mehr indiziert ist oder dem Willen des Patienten widerspricht. Wie aber lässt sich der Wille des Patienten wirksam fixieren? Was gilt es bei der Auswahl eines Vorsorgebevollmächtigten und dessen Handeln zu beachten?

Auf Basis ihrer Erfahrung als Beraterin im Vorsorgekreis des Bayrischen Justizministeriums und als Fachanwältin für Medizinrecht mit Spezialisierung auf Arzthaftung und Patientenrechte am Lebensende beleuchtet die Referentin anhand der aktuellen Rechtslage Wirksamkeitsvoraussetzungen, Auslegungsfragen und Bindungswirkung praxisnah. Auch werden die rechtlichen Konsequenzen einer Missachtung des Patientenwillens in den Blick genommen. Hierzu erfolgt ein kleiner Exkurs in das Arzthaftungsrecht. Aufgrund der weiter hohen Aktualität werden zur Abrundung die Formen der Sterbehilfe dargestellt und das Grundrecht auf ein selbstbestimmtes Ende dargestellt. Zum Schluss erfolgt ein Blick auf die aktuelle Rechtslage zur Suizidhilfe. Die Legislative feilt noch an einer gesetzlichen Neuregelung. Die Judikative nimmt bis dahin ihre Verantwortung ernst und verurteilte bereits Suizidhelfer, die nicht freiverantwortlichen Menschen in den Tod geholfen haben, zu mehrjährigen Freiheitsstrafen.

Inhalte des Online-Seminars

  • Grundlagen des Behandlungsrechts: Indikation und Patientenwille
  • Gestaltungsmöglichkeiten bei Vorsorgevollmachten
  • Willensermittlung im betreuungsrechtlichen Kontext
  • Relevantes zur Betreuungsrechtsreform
  • Gestaltungsanforderungen und Regelungsoptionen bei Patientenverfügungen
  • Durchsetzung des Patientenwillens als Mandat
  • Rechtliche Konsequenzen bei Behandlung entgegen Indikation und/oder Patientenwille
  • Haftung bei Behandlungsfehlern
  • Systematik der Formen von Sterbehilfe
  • Das Grundrecht auf einen selbstbestimmten Tod
  • Aktuelle Rechtslage zur Suizidbeihilfe

Zielgruppen

  • Rechtsanwälte
  • Fachanwälte für Medizinrecht
Online-Seminar | Do, 08.10.2026 | 14:00 Uhr
Dauer
ca. 150 Minuten
168,00 €
zzgl. MwSt.
199,92 € inkl. MwSt.
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  • Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
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Video | Stand 08.10.2026
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Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung nach § 15 Abs. 2 FAO

Dauer: 2,5 Vortragsstunden gem. § 15 FAO

Im Live-Online-Seminar ist sowohl die Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern und der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung als auch der Nachweis der Teilnahme sichergestellt. Der Nachweis der durchgängigen Teilnahme sowie der Interaktion kann daher bei der Teilnahme am Live-Online-Seminar erbracht werden – nicht jedoch beim Aufrufen und Abspielen lediglich der Videoaufzeichnung.

Hinweis: Da die Rechtsanwaltskammern grundsätzlich nicht vorab bestimmte Arten von Fortbildungsveranstaltungen zertifizieren, können wir keine Garantie für die Anerkennung im Einzelfall übernehmen. Von unseren Kunden haben wir jedoch erfahren, dass die Online-Seminare bereits anerkannt wurden, z. B. von den RAKs München, Hamburg, Düsseldorf, Oldenburg, Saarbrücken und Sachsen-Anhalt.