Welche Behandlung soll wie lange stattfinden? Soll alles ausgeschöpft werden, was die moderne Medizin kann? Immer mehr Menschen machen sich Gedanken über Vorsorge. Entsprechend hoch ist der Beratungsbedarf.

Eine lebensverlängernde Behandlung ist eine Körperverletzung, die beendet werden muss, wenn sie nicht mehr indiziert ist oder dem Willen des Patienten widerspricht. Wie aber ist der Wille des Patienten zu ermitteln und umzusetzen? Was ist bei der Auswahl eines Vertreters zu beachten? Wann bedarf der Behandlungsabbruch einer gerichtlichen Genehmigung?

Diese und weitere Fragen beantwortet die Referentin auf Basis ihrer Erfahrung als Beraterin im Vorsorgekreis des Bayrischen Justizministeriums und Fachanwältin für Medizinrecht mit Spezialisierung auf Arzthaftung und Patientenrechte am Lebensende.

Inhalte des Online-Seminars

  • Grundlagen des Behandlungsrechts: Indikation und Patientenwille
  • Gestaltungsmöglichkeiten bei Vorsorgevollmachten
  • Willensermittlung im betreuungsrechtlichen Kontext
  • Relevantes zur Betreuungsrechtsreform
  • Gestaltungsanforderungen und Regelungsoptionen bei Patientenverfügungen
  • Durchsetzung des Patientenwillens als Mandat
  • Rechtliche Konsequenzen bei Behandlung entgegen Indikation und/oder Patientenwille
  • Haftung bei Behandlungsfehlern
  • Systematik der Formen von Sterbehilfe
  • Das Grundrecht auf einen selbstbestimmten Tod
  • Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zur Suizidbeihilfe

Zielgruppe

  • Rechtsanwälte
Online-Seminar | Do, 25.09.2025 | 14:00 Uhr
Dauer
ca. 150 Minuten
168,00 €
zzgl. MwSt.
199,92 € inkl. MwSt.
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  • Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
  • Aufzeichnung
  • Unterlagen
Video | Stand 25.09.2025
Dauer
ca. 150 Minuten
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Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung nach § 15 Abs. 2 FAO

Dauer: 2,5 Vortragsstunden gem. § 15 FAO

Im Live-Online-Seminar ist sowohl die Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern und der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung als auch der Nachweis der Teilnahme sichergestellt. Der Nachweis der durchgängigen Teilnahme sowie der Interaktion kann daher bei der Teilnahme am Live-Online-Seminar erbracht werden – nicht jedoch beim Aufrufen und Abspielen lediglich der Videoaufzeichnung.

Hinweis: Da die Rechtsanwaltskammern grundsätzlich nicht vorab bestimmte Arten von Fortbildungsveranstaltungen zertifizieren, können wir keine Garantie für die Anerkennung im Einzelfall übernehmen. Von unseren Kunden haben wir jedoch erfahren, dass die Online-Seminare bereits anerkannt wurden, z. B. von den RAKs München, Hamburg, Düsseldorf, Oldenburg, Saarbrücken und Sachsen-Anhalt.