Durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) müssen größere Unternehmen mit Sitz in Deutschland ab 1.1.2023 unternehmerische Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutz einhalten. Zunächst gilt das Gesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten in Deutschland, ab 1.1.2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Aber auch kleinere Unternehmen werden – als Teil einer Lieferkette von direkt Betroffenen – nicht umhinkommen, sich um Einhaltung und Dokumentation der Sorgfaltspflichten zu kümmern. Die Zeit drängt, insbes. wenn Sie sich neu mit den Anforderungen auseinandersetzen müssen.
Sie erhalten von unserer Referentin praxistaugliche Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der geforderten Sorgfaltspflichten: Zuständigkeiten sind zu definieren, Risiken zu analysieren, Prozesse zu organisieren sowie Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen – nicht zu vergessen die Dokumentation und Berichterstattung. Damit können Sie die gesetzlichen Vorgaben effizient und verlässlich in Ihrem Unternehmen erfüllen.
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