Das "Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)" verpflichtet größere Unternehmen mit Sitz in Deutschland zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener unternehmerischer Sorgfaltspflichten. Ab 1.1.2023 gilt es – unabhängig von der Rechtsform – für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten in Deutschland; ab 1.1.2024 betrifft es Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Auch kleineren Unternehmen ist zu empfehlen, sich frühzeitig mit den Anforderungen des LkSG zu beschäftigen, sei es weil sie Bestandteil einer Lieferkette sind und indirekt von den Regelungen betroffen sein werden oder sei es mit Blick auf die zu erwartenden strengeren Regelungen seitens der EU.

Inhalte des Online-Seminars
  • Ziele und gesetzliche Anforderungen des LkSG
  • Internationale Einordnung, Abgrenzung zum europäischen Lieferkettengesetz
  • Unternehmerische Sorgfaltspflichten im Überblick
  • Risikomanagement zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten
  • Betriebsinterne Zuständigkeiten
  • Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen
  • Grundsatzerklärung
  • Anforderungen an Dokumentation und Berichterstattung
  • Praxistipps zur Umsetzung
Zielgruppen
  • Sustainability Manager
  • Compliance Officer
  • Compliance Manager
  • Mitarbeiter in Compliance-Abteilungen
  • Geschäftsführer
  • CFO / Leiter Rechnungswesen
  • Rechtsanwälte
  • Personalleiter
  • HR-Manager

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Video | Stand 08.11.2022
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