Nachdem die Zahl der Insolvenzen in den letzten Jahren stabil niedrig war, ist seit einigen Monaten ein starker Anstieg der Insolvenzen zu verzeichnen. Dies betrifft nicht nur Firmeninsolvenzen, sondern auch die Insolvenzen natürlicher Personen.

Ziel dieses Seminars ist, den Teilnehmenden die Grundlagen des Insolvenzrechts zu vermitteln. Thematisiert wird der gesamte Verfahrensablauf nebst Sonderkenntnissen, einschließlich der sog. Wohlverhaltensperiode. Neben Gläubigerrechten und –mitbestimmungsthematiken liegt der Schwerpunkt auf der Insolvenz der natürlichen Person: Welche Rechte und Pflichten hat der Schuldner? Wie können Gläubiger agieren? Was darf der Insolvenzverwalter? Wie errechnet sich die Insolvenzmasse? Welche Stimmrechte gibt es? Was sind die Verfahrensauswirkungen? Diese und andere Fragen werden im Seminar beantwortet.

Inhalte des Online-Seminars
  • InsO: Überblick
  • Ablauf und Zugang zum Verfahren
  • Differenzierung der Verfahrensarten
  • Gläubigerrechte
  • Gläubigermitbestimmung
  • Einkommen
  • Restschuldbefreiung
Zielgruppen
  • Rechtsanwälte
  • Fachanwälte für Insolvenzrecht

In Kooperation mit

  • Deutscher Anwaltverlag
Online-Seminar | Di, 11.03.2025 | 14:00 Uhr
Dauer
ca. 150 Minuten
168,00 €
zzgl. MwSt.
199,92 € inkl. MwSt.
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  • Teilnahmebestätigung Nach dem Besuch des Online-Seminars können Sie sich Ihre persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung herunterladen.
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Video | Stand 11.03.2025
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Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung nach § 15 Abs. 2 FAO

Dauer: 2,5 Vortragsstunden gem. § 15 FAO

Im Live-Online-Seminar ist sowohl die Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern und der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung als auch der Nachweis der Teilnahme sichergestellt. Der Nachweis der durchgängigen Teilnahme sowie der Interaktion kann daher bei der Teilnahme am Live-Online-Seminar erbracht werden – nicht jedoch beim Aufrufen und Abspielen lediglich der Videoaufzeichnung.

Hinweis: Da die Rechtsanwaltskammern grundsätzlich nicht vorab bestimmte Arten von Fortbildungsveranstaltungen zertifizieren, können wir keine Garantie für die Anerkennung im Einzelfall übernehmen. Von unseren Kunden haben wir jedoch erfahren, dass die Online-Seminare bereits anerkannt wurden, z. B. von den RAKs München, Hamburg, Düsseldorf, Oldenburg, Saarbrücken und Sachsen-Anhalt.